Nachstehend finden Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen des betreffenden Unternehmens.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Grimaldi Compagnia di Navigazione arbeitet als Agent für die Beförderer: Atlantica SpA di Navigazione und Grimaldi & Suardiaz Lines SpA . Der Beförderer der befahrenen Seestrecke ist auf der Fahrkarte angegeben. Die Beförderung der Passagiere, ihres Gepäcks und der begleiteten Fahrzeuge erfolgt ausschließlich gemäß den Pakten und Bedingungen des Beförderers. Der Fahrgast akzeptiert mit dem Kauf des Fahrscheins ipso facto diese Vereinbarungen und Bedingungen.
DEFINITIONEN
Beförderer“ ist der Reeder oder der Eigentümer des Schiffes, das die Seetransportleistung erbringt.
Gepäck” bezeichnet das Handgepäck des Passagiers, das nicht aufgegeben oder in seinem eigenen, in der Schiffsgarage geparkten oder im Kofferraum des Schiffes deponierten Fahrzeug aufbewahrt wird und das nur die persönlichen Gegenstände des Passagiers enthält.
Begleitetes Fahrzeug“ bezeichnet jedes Kraftfahrzeug (gegebenenfalls einschließlich abgeschleppter Fahrzeuge), das für die Beförderung von Personen, gemischten Gütern oder unverkäuflichen Waren verwendet wird und das dem auf dem Fahrschein genannten Fahrgast gehört oder ihm rechtmäßig zur Verfügung steht.
BEFUGNISSE DES KAPITÄNS
Der Kapitän des Schiffes hat die volle Befugnis, ohne Lotsen zu fahren, andere Schiffe unter allen Umständen abzuschleppen und zu unterstützen, von der normalen Route abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er auf der Reiseroute des Schiffes liegt oder nicht) und den Passagier und sein Gepäck für die Fortsetzung der Reise auf ein anderes Schiff umzuladen. Der Beförderer und in seinem Namen der Kapitän des Schiffes haben das Recht, die Einschiffung von Personen zu verweigern, die nach ihrem alleinigen Ermessen in einem Gesundheitszustand sind, der es ihnen nicht erlaubt, die Reise anzutreten. Darüber hinaus hat der Beförderer und in seinem Namen der Kapitän des Schiffes das Recht, während der Reise in jedem Zwischenhafen jeden Passagier von Bord zu nehmen, dessen Gesundheitszustand die Fortsetzung der Reise nicht zulässt oder der eine Gefahr oder Unannehmlichkeit für andere Passagiere oder die Besatzung darstellt. Der Passagier unterliegt der Disziplinargewalt des Kapitäns des Schiffes in allen Angelegenheiten, die die Sicherheit des Schiffes und der Navigation betreffen. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffes sind befugt, alle Anordnungen oder Weisungen von Regierungen und Behörden eines Staates oder von Personen, die im Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder zu handeln vorgeben, oder von anderen Personen, die gemäß den Bedingungen der Kriegsrisikoversicherung des Schiffes berechtigt sind, solche Anordnungen oder Weisungen zu erteilen, auszuführen. Alle Handlungen und Unterlassungen des Beförderers oder des Kapitäns, die sich aus solchen Befehlen oder Weisungen ergeben, gelten nicht als Vertragsbruch. Die Ausschiffung der Passagiere und des Gepäcks in Übereinstimmung mit solchen Befehlen oder Anweisungen entbindet den Beförderer von jeglicher Haftung für die Fortsetzung der Reise oder die Rückführung der Passagiere.
SCHIFFE
Bei den in Betrieb befindlichen Schiffen handelt es sich um Fähre Ro\Pax oder CRUISE Ferry Passengers, die für die Beförderung von Passagieren und Gütern eingesetzt werden. Die angekündigten Fahrpläne können aufgrund des Wetters, des Hafenbetriebs oder des Hafenverkehrs geändert werden, auch ohne dass die Fahrgäste vorher davon in Kenntnis gesetzt werden. Daraus resultierende Verspätungen berechtigen die Fahrgäste nicht zur Stornierung ihrer Reise und geben ihnen unter keinen Umständen Anspruch auf Erstattung, Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art.
RESERVIERUNGEN
Reservierungen können in einem Reisebüro oder über www.elladeviaggi.it vorgenommen werden. Das Ticket ist bei der Bestätigung zu bezahlen. Die Frachtkosten sind zum Zeitpunkt der Buchung an Grimaldi Lines zu entrichten. Bei Nichtbezahlung der vollen Frachtgebühr wird keine Sitzplatzreservierung garantiert. Ohne Zahlung der Frachtgebühr kann kein Passageticket ausgestellt werden.
In Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften müssen die Namen der Passagiere, die Angaben zu ihren Ausweispapieren, die Marke, der Typ und das Kennzeichen der Fahrzeuge, die auf dem Ticket angegeben sind, unbedingt mit den Passagieren und ihren abfahrenden Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang zu den Hafentoren und das Boarding verweigert werden.
ANWENDBARE REGELN
Der Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen, deren Gepäck und Begleitfahrzeugen unterliegt dem italienischen Schifffahrtsgesetzbuch in seiner Auslegung nach italienischem Recht und den einschlägigen internationalen Übereinkommen wie dem Athener Übereinkommen vom 13.1.1974 in der Fassung des Londoner Protokolls von 19/1976.
TICKETS (Beförderungsvertrag)
Ein Fahrschein ist nur für die Personen gültig, auf die er ausgestellt ist. Ein Fahrschein ist nicht übertragbar. Der Fahrschein kann in Papierform, per Fax, per E-Mail oder in digitaler Form vorgelegt werden. Beim Einsteigen (Check-in) wird der Fahrschein durch die individuelle Bordkarte ersetzt, die der Fahrgast während der gesamten Überfahrt aufbewahren muss; wird er ohne Fahrschein oder Bordkarte angetroffen, muss er das Doppelte des Fahrpreises zahlen.
TARIFE
Die Fahrpreise sind in €uro angegeben. Der auf dem Fahrschein angegebene Preis ist der am Tag der Ausstellung des Fahrscheins geltende Tarif des Beförderers. Das Luftfahrtunternehmen hat jedoch das Recht, die Tarife vor der Abfahrt zu ändern, und zwar sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. In diesem Fall muss der Fahrgast vor der Einschiffung den Differenzbetrag zahlen oder hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und den Preis für die nicht genutzte Passage erstattet zu bekommen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die Haftung des Luftfrachtführers für den Verlust des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit oder für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks, des begleiteten Fahrzeugs, der Wertsachen, der persönlichen Gegenstände und des sonstigen Eigentums des Fahrgastes darf in keinem Fall die im Schifffahrtsgesetz und im italienischen Recht vorgesehenen Grenzen überschreiten, es sei denn, es gelten internationale Übereinkommen, insbesondere das Athener Übereinkommen von 13\12\74 in der Fassung des Londoner Protokolls von 19\11\76
DISZIPLIN AN BORD
Die Passagiere sind verpflichtet, die Disziplin an Bord strikt einzuhalten und die geltenden Vorschriften für den Seeverkehr und insbesondere die Vorschriften über die Sicherheit der Schifffahrt zu beachten. Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen untersagt. Das Personal an Bord ist berechtigt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16/103 und der Durchführungsvereinbarung vom 16/104 den zuständigen Behörden zu melden. Die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Bestimmung, einer Schiffsordnung, einer Anordnung oder einer Verordnung der Behörden über Sicherheitsfragen wird nach den geltenden zivil- und strafrechtlichen Vorschriften geahndet. Gemäß den geltenden Anti-Terror-Vorschriften (ISPS) können die Passagiere jederzeit einer Gepäckkontrolle unterzogen und/oder von den Schiffsoffizieren aufgefordert werden, ihre Ausweispapiere vorzulegen.
EINSTEIGEN
Passagiere mit Fahrzeugen müssen sich mindestens eineinhalb Stunden vor der Abfahrt (nach/von Tunesien drei Stunden vorher) zur Einschiffung (Check-in) einfinden. Passagiere ohne Fahrzeug müssen sich mindestens eine Stunde vor der Abfahrt (von/nach Tunesien drei Stunden vorher) zum Einschiffen einfinden. Bei allen Abflügen von Tanger ab 17.00 Uhr findet die Abfertigung bis 14.00 Uhr statt. Nach dieser Zeit kann das Boarding verweigert werden. In der Hochsaison muss mit Warteschlangen gerechnet werden. Erscheint ein Passagier nicht innerhalb der vorgenannten Frist, verliert er das Recht auf Einschiffung, auch wenn er eine Reservierung hat. Zum Zeitpunkt der Einschiffung muss er im Besitz eines regulären Fahrscheins, eines gültigen Ausweises und der Dokumente sein, die für die Ausschiffung im Land des Endziels und in den Ländern, die das Schiff anläuft, erforderlich sind. Die Fahrzeuge werden in der vom Kapitän des Schiffes oder seinen Untergebenen und Begleitern festgelegten Reihenfolge zur Einschiffung aufgerufen und können auf einem beliebigen Deck des Schiffes abgestellt werden.
REISEDOKUMENTE
EU-Bürger: für Tunesien und Marokko: gültiger Reisepass; für Spanien, Malta, Griechenland, Sardinien und Sizilien: gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nicht-EU-Bürger: gültiger Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder einem Visum für ein Schengen-Land.
EINSTEIGEN VON MINDERJÄHRIGEN PASSAGIEREN
Passagiere unter 12 Jahren: Sie dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person reisen. Handelt es sich dabei nicht um einen der beiden Elternteile, so müssen diese dem Kapitän/Purser des Schiffes ein Sorgerechtsschreiben aushändigen, in dem die Eltern erklären, dass sie ihr Kind einer bestimmten Person anvertrauen, die in allen rechtlichen Belangen für das Kind verantwortlich ist. Diesem Schreiben sind die gültigen Ausweispapiere beider Elternteile beizufügen; bei Nicht-EU-Bürgern ist die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern am Aufenthaltsort des Kindes erforderlich. Minderjährige Passagiere über 12 Jahre können an Bord des Schiffes zugelassen werden, wenn sie dem Kapitän / Zahlmeister eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Freistellungserklärung vorlegen, der die Dokumente beider Elternteile beigefügt sind und in der sie erklären, dass sie die Verantwortung für alle Personen- und/oder Sachschäden, die Dritten zugefügt werden, übernehmen. Unter keinen Umständen wird der Kapitän des Schiffes und/oder ein anderes Mitglied der Besatzung das Sorgerecht und damit die Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffes übernehmen; es wird davon ausgegangen, dass der Passagier dafür verantwortlich ist, alle vom Bestimmungsland geforderten Unterlagen vorzulegen, und der Beförderer übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass diese Unterlagen von den Behörden im Bestimmungshafen als unzureichend angesehen werden.
EINSCHIFFUNG SCHWANGERER FRAUEN
Frauen im fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, d.h. jenseits des 6. Monats, dürfen nur reisen, wenn sie ein ärztliches Attest vorweisen können, das nicht länger als 7 Tage vor dem Abreisedatum ausgestellt wurde. Ist die Schwangerschaft hingegen kompliziert, muss die schwangere Passagierin unabhängig von den Schwangerschaftsmonaten über ein ärztliches Attest verfügen, das die Reise genehmigt. In jedem Fall wird Frauen, die in den 7 Tagen nach der Abfahrt entbinden müssen oder in den 7 Tagen vor der Abfahrt entbunden haben, die Beförderung verweigert. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Schiffskapitäns, einer schwangeren Frau das Anbordgehen zu verweigern, wenn sie sich nach seinem alleinigen Ermessen in einem Gesundheitszustand befindet, der es ihr nicht erlaubt, die Reise anzutreten. Weigert sich der Kapitän aus einem berechtigten Grund, den Passagier an Bord zu nehmen, so ist der Beförderer lediglich zur Erstattung des Fahrpreises verpflichtet.
GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN
Bei der Beförderung von Passagieren wird vorausgesetzt, dass sie in guter körperlicher und geistiger Verfassung sind. Eine Erste-Hilfe-Station und eine Krankenhauskabine sind vorhanden.
VERSICHERUNG
Der Reeder und der Beförderer verfügen über eine vom P&I-Club ausgestellte Versicherungspolice, die nur ihre Haftung gegenüber Dritten betrifft. Den Passagieren wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Versicherung für Krankheitskosten und eine Versicherung für Hilfe und Rücktransport abzuschließen. Für das Begleitfahrzeug siehe den folgenden Abschnitt.
BEGLEITFAHRZEUGE
Als Begleitfahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die keine zum Verkauf bestimmten Waren enthalten. Ein Fahrzeug, das andere Gegenstände als Gepäck mit persönlichen Gegenständen oder zum Verkauf bestimmte Waren enthält, ist als Begleitfahrzeug nicht zugelassen und muss als Fracht befördert werden. Wird die Beförderung verweigert, weil das als Begleitfahrzeug für Passagiere angemeldete Fahrzeug Waren enthält, die zum Verkauf bestimmt sind, wird keine Erstattung gewährt. Pro Passagier ist nur ein Begleitfahrzeug erlaubt. Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, Lastkraftwagen und Jumbos mit oder ohne Fahrer müssen als Fracht reisen. Wenn das zur Einschiffung vorgeführte Fahrzeug zu einem anderen Buchungscode als dem auf dem Ticket angegebenen gehört, verliert der Passagier das Recht auf Einschiffung (keine Erstattung des Tickets). Um zur Einschiffung zugelassen zu werden, muss er die Differenz zwischen den Kategorien plus die Änderungsgebühr bezahlen. Das Begleitfahrzeug wird vom Passagier ein- und ausgeschifft, der, nachdem er das Fahrzeug an dem vom Bordpersonal angegebenen Ort abgestellt hat, dafür sorgen muss, dass der Gang eingelegt und die Handbremse angezogen ist. Das Fahrzeug muss verschlossen werden. Der Zugang zum Garagenbereich ist während der gesamten Überfahrt strengstens untersagt. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen obliegt es dem Fahrgast, der Gesellschaft im Voraus eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in der er die Inanspruchnahme eines Abschleppwagens auf eigene Kosten sowohl für die Einschiffung als auch für die Ausschiffung bescheinigt. Bei Fehlen der genannten Unterlagen kann der Zugang zum Schiff verweigert werden. Bei der Buchung muss angegeben werden, ob das Begleitfahrzeug mit einem Erdgas- oder LPG-Kraftstoffsystem ausgestattet ist. Die Erdgas-Kraftstoffanlage der Fahrzeuge muss allen geltenden Vorschriften entsprechen, und diese Übereinstimmung muss im Fahrtenbuch ordnungsgemäß bescheinigt werden. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge an Bord verstaut sind, müssen die Absperrventile des Methantanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss im Besitz aller Dokumente sein, die für die Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs im Bestimmungshafen erforderlich sind. Im Falle unvollständiger Dokumente lehnt der Beförderer jede Verantwortung ab. Alle Kosten und Ausgaben, die sich aus der Ein- und Ausschiffung und der Zollabfertigung des Fahrzeugs ergeben, gehen zu Lasten des Passagiers. Schäden, die durch das Fahrzeug am Schiff und/oder an Dritten verursacht werden, müssen vom Passagier, der den Schaden verursacht hat, direkt oder über seine Versicherungsgesellschaft ersetzt werden. Der Passagier kann jedoch jederzeit aufgefordert werden, vor dem Verlassen des Schiffes eine Schadenshaftungserklärung zu unterzeichnen. Es ist außerdem ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die während des Seetransports auftreten können und für die der Beförderer nicht haftbar gemacht werden kann; der Beförderer haftet nämlich nur für Schäden, die auf seine direkte Verantwortung zurückzuführen sind, und zwar innerhalb der Grenzen, die das italienische Schifffahrtsgesetz oder die geltenden internationalen Übereinkommen vorsehen.
GEPÄCK
Als Freigepäck sind nur Pakete mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Das Gepäck darf keine für den Verkauf bestimmten Waren enthalten. Gefährliche und schädliche Güter sind nicht erlaubt (die Liste der gefährlichen und schädlichen Güter umfasst unter anderem Waffen, Sprengstoffe und Drogen). Die Passagiere werden gebeten, das notwendige Gepäck für die Überfahrt mitzubringen, da die Garagendecks während der Fahrt geschlossen bleiben. Jeder Passagier, der in einer Kabine untergebracht ist, darf nur ein Gepäckstück mit in die Kabine nehmen. Passagiere mit Sitzplatz- oder ”Deck“-Unterbringung dürfen nur ein kleines Handgepäckstück mitnehmen. Gepäck, das über die oben genannten Grenzen hinausgeht, mit Ausnahme von Gepäck, das im oder auf dem eigenen Fahrzeug untergebracht ist, muss gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr im Gepäckraum verstaut werden. Gepäck und Einrichtungsgegenstände müssen aufgegeben und gegen eine Gebühr in der Garage untergebracht werden. Die Haftung des Beförderers für Gepäck darf in keinem Fall die in der Schifffahrtsordnung oder in dem gegebenenfalls anwendbaren internationalen Übereinkommen vorgesehenen Grenzen überschreiten, und zwar stets bis zu einer Höchstgrenze von 30 kg pro Person und pro nicht aufgegebenem Gepäckstück, einschließlich des im oder auf dem Begleitfahrzeug verstauten oder im Gepäckraum des Schiffes deponierten Gepäcks. Der Beförderer haftet in keiner Weise für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Manuskripten, Wertsachen und anderen Wertgegenständen als persönlichen Gegenständen, unabhängig davon, wo diese an Bord aufbewahrt werden. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für Gepäckstücke, die andere Gegenstände als persönliche Gegenstände enthalten.
WÄHRUNG
Die Währung an Bord ist €uro. Es gibt keinen Währungsumtausch. Schecks werden nicht akzeptiert.
KINDER
Ermäßigungen für Kinder sind in der Preisliste angegeben. Das Alter des Kindes muss nachgewiesen werden. Es gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Reise als Referenz.
HAUSTIERE
Es ist verboten, Haustiere in die Kabine und den gesamten Passagierbereich mitzunehmen. Tiere müssen in den Zwingern reisen. Hunde müssen während der gesamten Überfahrt einen Maulkorb tragen. Die Passagiere haften für alle Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden. Tiere, die üblicherweise nicht als Haustiere bezeichnet werden, sind an Bord nicht erlaubt. Haustiere müssen den europäischen Heimtierausweis mit sich führen.
STORNIERUNG DURCH DEN PASSAGIER (*)
Stornierungen müssen dem Büro des Beförderers entweder direkt oder über das Reisebüro schriftlich mitgeteilt werden.
Die folgenden Strafen gelten für den Gesamtbetrag des Flugscheins, d. h. einschließlich der Passagiere und etwaiger Begleitfahrzeuge und sonstiger Gegenstände:
- 10%, zuzüglich einer Pauschalgebühr, bis zu 30 Kalendertage vor Abflug;
- 30%, zuzüglich einer Pauschalgebühr, ab 29 bis 7 Kalendertage vor dem Abflug;
- 50%, zuzüglich einer Pauschalgebühr, von 6 bis 2 Kalendertagen vor dem Abflug;
- 100%, zuzüglich einer Pauschalgebühr, ab dem Tag vor der Abfahrt und/oder bei Nichterscheinen zur Einschiffung.
Tickets zum Sondertarif sind nicht erstattungsfähig.
Bei Nichtbeförderung aufgrund behördlicher Verweigerung oder aufgrund fehlender oder unzureichender Passagier- oder Fahrzeugdokumente erfolgt keine Erstattung.
VARIATION (*)
Für die folgenden Buchungsänderungen wird eine Pauschalgebühr von 30,00 € erhoben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die allgemeinen Stornobedingungen. Zusätzlich zu der Pauschalgebühr ist die Wertdifferenz zwischen dem neuen Ticket und dem ursprünglichen Ticket zu zahlen. Änderungen müssen schriftlich über das Reisebüro, das den Fahrschein verkauft hat, die Büros der Gesellschaft Grimaldi Lines oder die Hafenbüros beantragt werden. Unter Änderungen sind zu verstehen:
- Datumsänderung: kann bis zu 2 Tage vor dem Abreisedatum beantragt werden (Kosten: Änderungskosten + Saison-/Unterkunftsänderung);
- Unterkunftsänderung: kann auch am Tag der Einschiffung beantragt werden (Kosten: Änderungsgebühr + Art der gewünschten Unterkunft);
- Fahrzeugänderung: kann auch am Tag der Einschiffung beantragt werden (Kosten: Änderungsgebühr + Änderung der Fahrzeugkategorie);
- Namensänderung: kann bis zu 2 Tage vor dem Abreisedatum beantragt werden (Kosten: Änderungsgebühr + Änderung der gewünschten Saison/Unterkunftsart);
- Zusätzlicher Passagier: kann auch am Tag der Einschiffung beantragt werden (Kosten: Änderungsgebühr + Anzahl der gewünschten Unterkünfte);
- Zusätzliches Fahrzeug: kann auch am Tag der Einschiffung angefordert werden (Kosten: Änderungsgebühr + Anzahl der Fahrzeuge laut Katalog);
- Zusätzliche Tiere: können auch am Tag der Einschiffung angefordert werden (Kosten: Änderungsgebühr + Anzahl der Tiere gemäß Katalog);
Fahrkarten zum Sondertarif Superbonus, SuperFamily&Friends und Super Camper können bis zu 2 Tage vor der Abfahrt geändert werden; Fahrkarten zum Sondertarif Discount 20% Marokko und Tunesien können bis zu 2 Tage vor der Abfahrt geändert werden. Es versteht sich von selbst, dass die oben genannten Änderungen/Ergänzungen von der Verfügbarkeit abhängen.
STORNIERUNG DER REISE DURCH DAS LUFTFAHRTUNTERNEHMEN
Im Falle einer Stornierung verpflichtet sich der Beförderer, den Fahrpreis zu erstatten und die gleiche Strafe zu zahlen, die der Fahrgast im Falle einer Stornierung am selben Tag zu zahlen hätte. Als Datum der Annullierung der Reise gilt das Datum, an dem die Annullierung dem Fahrgast oder dem Reisebüro, in dem der Fahrgast den Fahrschein erworben hat, mitgeteilt wird. Storniert der Beförderer die Reise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, so findet das Schifffahrtsgesetz (Art. 408) Anwendung.
BESCHWERDEN
Alle Reklamationen müssen schriftlich beim Beförderer eingereicht werden. Grimaldi Lines behält sich das Recht vor, die allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Stornierungen für bestimmte Abfahrten zu ändern.
DEKRET 13/10/99
(Richtlinie 98\41\CE über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen) Bei der Buchung muss der Kunde die folgenden Daten angeben Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Ausweisnummer. Darüber hinaus hat der Fahrgast das Recht, anzugeben, ob er besondere Betreuung und/oder Hilfe in Notsituationen benötigt. Die angegebenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 675 vom 31.12.1996 verarbeitet.