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Allgemeine Beförderungsbedingungen Virtu Ferries

Allgemeine Beförderungsbedingungen - Virtu Ferries

Nachstehend finden Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen des betreffenden Unternehmens.


Transportbedingungen
- Mit dem Kauf des Fahrscheins akzeptiert der Fahrgast diese Bedingungen in jeder Hinsicht.
Preis - Der Ticketpreis beinhaltet die Seetransportkosten und Gebühren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einen Treibstoffzuschlag zu erheben. Im Ticketpreis sind keine Mahlzeiten enthalten.
Gültigkeit
- Das Ticket ist nur für die oben genannte Person/das Auto gültig. Tickets mit offenem Datum sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig und müssen innerhalb dieses Zeitraums verwendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die Fahrkarten nicht mehr gültig.
Passagiere
- Die Passagiere werden darauf hingewiesen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, reisefähig zu sein, da sich die Wetterbedingungen während der Überfahrt ändern können. Passagiere mit gesundheitlichen Problemen, die nicht vor Antritt der Reise einen Arzt konsultiert haben, müssen die Besatzung vor der Abfahrt informieren. Der Kapitän des Katamarans kann nach eigenem Ermessen im Interesse des Passagiers das Anbordgehen verweigern. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Buchungsdaten und die Reisedokumente sorgfältig zu prüfen und seinen Agenten über etwaige Ungenauigkeiten zu informieren. Passagiere, die besondere Hilfe benötigen, müssen dies dem Unternehmen bei der Buchung mitteilen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Fahrgäste müssen sicherstellen, dass sie vor der Abfahrt im Besitz gültiger Dokumente sind. Die Passagiere werden gebeten, auf den von der Besatzung angegebenen Plätzen Platz zu nehmen.
Einschiffung
- Die Passagiere werden gebeten, sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass die auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeiten und -daten nicht geändert wurden. Es wird jedoch empfohlen, sowohl die Hin- als auch die Rückflugbuchung 24 Stunden im Voraus zu bestätigen. Die Passagiere müssen sich mindestens eine Stunde vor Abflug am Flugsteig einfinden. Passagiere mit Begleitfahrzeugen müssen mindestens eineinhalb Stunden vor dem Abflug eintreffen. Die Check-in-Zeit für Passagiere und Fahrzeuge beträgt 30 Minuten vor dem Abflug, danach verlieren Sie Ihr Recht auf Einsteigen, auch wenn Sie eine Reservierung haben. Der Check-in schließt eine halbe Stunde vor dem Abflug. Die Passagiere sind für die Erledigung der Grenzformalitäten verantwortlich. Das Unternehmen haftet nicht für den Fall, dass ein Passagier aufgrund fehlender Dokumente oder der Nichteinhaltung von Formalitäten keine Erlaubnis erhält, am Zielhafen von Bord zu gehen. In einem solchen Fall hat der Passagier dem Unternehmen alle Schäden und Kosten zu ersetzen, einschließlich der Ausstellung eines Rückflugtickets, falls dies erforderlich ist.
Begleitende Fahrzeuge
- Alle gefährlichen Gegenstände, die im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG) definiert sind, müssen in der Regel zum Zeitpunkt der Buchung entsprechend den Anforderungen bei der Gesellschaft angemeldet werden. Die Beförderung von Flüssiggasfahrzeugen muss beim Kauf des Tickets angemeldet werden. Fehlt eine solche Erklärung, wird die Beförderung abgelehnt. Die Annahme der Buchung erfolgt vorbehaltlich der Anwendung von Vorschriften, Gesetzen und Beförderungsgenehmigungen durch die zuständigen Behörden in den Ein- und Ausschiffungshäfen. Die Fahrzeuge werden gemäß den Anweisungen des Kapitäns an Bord verladen und gesichert. Vor dem Verlassen der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass der erste Gang (Schaltgetriebe) oder ’P’ (Automatikgetriebe) eingelegt und die Handbremse voll angezogen ist. Das Zurücklassen von persönlichen Gegenständen in den Fahrzeugen erfolgt auf eigenes Risiko der Fahrgäste. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an den Fahrzeugen und/oder an den darin befindlichen Gegenständen. Die Passagiere haften gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten für Schäden, die durch die sie begleitenden Fahrzeuge am Schiff verursacht werden, und müssen vor der Ausschiffung eine Entschädigung zahlen. Der Kapitän des Schiffes kann nach eigenem Ermessen und aus Sicherheitsgründen das Anbordgehen von Fahrzeugen/Ladungen untersagen, deren Gewicht/Größe die zulässige Höchstgrenze überschreitet oder deren Art/Zustand eine Gefahr darstellen könnte. Es liegt in der Verantwortung des Fahrzeugführers, dafür zu sorgen, dass die in/auf dem Fahrzeug befindliche Ladung gesichert ist. Der Fahrer darf den Transport nicht zulassen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist. Die maximale Höhe der Fahrzeuge darf auf den Seitenstreifen 4,35 m und auf den Mittelstreifen 4,6 m nicht überschreiten. Das Höchstgewicht, einschließlich der Ladung, darf 11 Tonnen auf der Einzelachse und 14 Tonnen auf der Doppelachse nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht darf in keinem Fall 40 Tonnen überschreiten. Der Transport von Waffen, illegalen und/oder gefährlichen Gegenständen/Materialien/Stoffen ist in jeder Form und Menge strengstens verboten. Der Fahrer muss sich vergewissern, dass das Gewicht der auf das Fahrzeug geladenen Güter die zulässige Ladekapazität nicht überschreitet. Überschüssige Ladung ist zu entladen und dem Fahrer des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Für leichte Fahrzeuge, die Güter transportieren, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gelten die gewerblichen Tarife.
Reisegepäck
- Die Passagiere dürfen nur ein einziges Handgepäckstück zu ihren Sitzen oder zugewiesenen Plätzen mitnehmen, dessen Abmessungen 37 h x 45 b x 25 l cm und das Gewicht von 5 kg nicht überschreiten dürfen. Alle anderen Gepäckstücke müssen von den Passagieren an dem von der Besatzung angegebenen reservierten Platz auf dem Schiff deponiert werden. Es sind maximal 3 Gepäckstücke pro Person erlaubt. Jedes Gepäckstück darf die Maße von cm. 50 h x cm. 40 p x cm.80 l nicht überschreiten (die Gesamtsumme darf insgesamt 170 lineare cm nicht überschreiten). Es wird eine Übergepäckgebühr von 20,00 € pro Stück erhoben. Das Unternehmen haftet nicht für den zufälligen Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks. Aus Sicherheitsgründen kann das Unternehmen unbegleitetes Gepäck oder Gepäck, das nach der Ausschiffung nicht abgeholt wird, vernichten.
Haustiere
- Alle Gesundheitspapiere sind erforderlich. Tiere in Käfigen oder Autos müssen während der gesamten Reise in der Garage bleiben. Der Kunde muss den Tierarzt vor der Ankunft in Malta benachrichtigen, damit seine Tiere ordnungsgemäß untersucht werden können. Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Virtu Ferries.
Erstattungen
- Fahrgäste, die ihre Fahrt rechtzeitig stornieren, haben Anspruch auf Erstattung ihres Fahrscheins mit einem Abzug, der sich nach den folgenden Prozentsätzen richtet:
  • 10% für Fahrten, die bis zu 7 Tage vor der Abfahrt storniert werden;
  • 50% für Fahrten, die 3 Tage vor der Abfahrt storniert werden;
  • Passagen, die innerhalb von weniger als 3 Tagen storniert werden, sind nicht erstattungsfähig;
Fahrgäste, die nicht pünktlich zur Abfahrt oder aus irgendeinem Grund nicht an Bord kommen, haben keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages, auch nicht teilweise; Rückfahrkarten mit “offenem Datum” können innerhalb der Gültigkeitsdauer (3 Monate) der Fahrkarten mit einer Strafe von 10% erstattet werden Fahrkarten für Fahrzeuge sind nicht erstattungsfähig. Fahrkarten für Fahrzeuge, die am gebuchten Datum nicht genutzt werden, werden storniert und nicht erstattet. Verlust des Fahrscheins - In diesem Fall muss der Fahrgast eine Strafe von 10,00 € für jeden neu ausgestellten Fahrschein zahlen. Wird das verlorene Ticket innerhalb der Gültigkeitsdauer (auf dem Ticket angegeben) wiedergefunden, wird die Strafgebühr von 10,00 € erstattet. Jeder Fahrgast muss vor der Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein.
Zuständigkeiten des Reisebüros
- Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers, den Reisenden alle in diesem Vertrag enthaltenen Informationen mitzuteilen. Unterlässt der Vermittler dies, so haftet er für jeden direkten oder indirekten Schaden, der dem Kunden entsteht. Der Vermittler ist dafür verantwortlich und verpflichtet, die Passagiere über alle Änderungen der Fahrpläne und Programme zu informieren.
Verspätungen/Absagen/Änderungen des Kurses
- Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Abfahrts- und Ankunftszeiten zu ändern, den Reiseplan des Schiffes zu verschieben, zu stornieren oder zu modifizieren, und zwar sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt, wenn dies aus Sicherheitsgründen, aus technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt erforderlich ist. Im Falle einer Stornierung erstattet das Unternehmen den nicht genutzten Teil des Fahrscheins, haftet jedoch unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden und akzeptiert keine Ansprüche auf Erstattung zusätzlicher Kosten.
Bedingungen für die Verpflegung
- Wir empfehlen den Passagieren, die Einschiffungsbedingungen zu lesen, die in den Reisebüros und allen Virtu Ferries Büros erhältlich sind.
Recht
- Dieser Vertrag unterliegt dem maltesischen Recht. Das Handelsschifffahrtsgesetz von 1973 ist so anzuwenden und auszulegen, als ob das Schiff ein maltesisches Schiff wäre.
Zuständigkeitsbereich
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden von den maltesischen Gerichten unter Ausschluss der Zuständigkeit der Gerichte anderer Länder entschieden.
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