{"id":298,"date":"2017-12-13T09:18:13","date_gmt":"2017-12-13T09:18:13","guid":{"rendered":"https:\/\/sealines-wp.arkimedeacademy.it\/?p=298"},"modified":"2017-12-13T09:18:13","modified_gmt":"2017-12-13T09:18:13","slug":"moby-lines-allgemeine-bedingungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sealines.eu\/de\/condizioni-generali-moby-lines\/","title":{"rendered":"Moby Lines Allgemeine Bedingungen"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"font-family: 'Open Sans', sans-serif; font-size: 30px; margin: 0px 0px 11px; font-weight: 600; line-height: 46px; color: #1c326b; letter-spacing: 0.4px; font-style: normal; orphans: 2; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; background-color: #ffffff; text-align: left;\">MOBY Allgemeine Bef\u00f6rderungsbedingungen<\/h1>\n<p>Die nachstehenden Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen werden an allen Fahrkartenschaltern, in den B\u00fcros der Unternehmen und in den Reiseb\u00fcros in geeigneter Weise bekannt gemacht. Unter dem Begriff \u201cPassagier\u201d ist jede Person zu verstehen, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen f\u00fcr Passagiere und Begleitfahrzeuge bef\u00f6rdert wird. Der Passagier ist verpflichtet, die Vorschriften der italienischen und ausl\u00e4ndischen Gesetze sowie die Vorschriften des Bef\u00f6rderers (sowohl des vertraglichen als auch des ausf\u00fchrenden Bef\u00f6rderers) und die Anweisungen des Schiffskapit\u00e4ns zu befolgen. Wenn der Bef\u00f6rderer (vertraglicher und\/oder tats\u00e4chlicher Bef\u00f6rderer) \u201cMoby S.p.A.\u201d ist, ist es notwendig, das Formular auf der Website www.moby.it auszuf\u00fcllen, um eventuelle Berichte oder Beschwerden zu erhalten. 1) VERKEHRSREGELN Gegenstand des Vertrages ist die Bef\u00f6rderung von Personen mit Fahrzeugen und Begleitgep\u00e4ck, wie sie in diesen allgemeinen Bedingungen, in den Artikeln 396 ff. des Schifffahrtsgesetzes und ab dem 31.12.2012 in der Verordnung EG\/392\/2009 geregelt ist. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen der genannten Verordnung \u00fcber die Fahrgastrechte ist unter www.moby.it und an den Abfertigungsschaltern erh\u00e4ltlich. Die Bef\u00f6rderung des Fahrzeugs wird durch die italienischen Vorschriften \u00fcber die Bef\u00f6rderung von begleitendem Gep\u00e4ck (Art. 419 ff. des Schifffahrtsgesetzes) und durch die vorliegenden allgemeinen Bedingungen geregelt. Informationen \u00fcber die Rechte der Passagiere gem\u00e4\u00df der EU-Verordnung 1177\/2010 sind an Bord der Schiffe und an den Abfertigungsschaltern erh\u00e4ltlich. Gem\u00e4\u00df Artikel 19.6 der Verordnung EU\/1177\/2010 betr\u00e4gt der Mindestbetrag, bei dessen Unterschreitung keine Entsch\u00e4digung geleistet wird, 6 (sechs) Euro. Die Angabe des Schiffes, mit dem die Bef\u00f6rderung durchgef\u00fchrt wird, ist lediglich ein Richtwert, da der Bef\u00f6rderer die M\u00f6glichkeit hat, die Bef\u00f6rderung mit einem anderen Schiff, auch von anderen Bef\u00f6rderern, durchzuf\u00fchren. Der Bef\u00f6rderer lehnt jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ab, die dem Fahrgast durch die Versp\u00e4tung oder Nichtdurchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung entstehen, wenn das Ereignis auf unvorhersehbare Umst\u00e4nde, h\u00f6here Gewalt, ung\u00fcnstige Witterungsbedingungen, Streiks und technische Ausf\u00e4lle, die h\u00f6here Gewalt darstellen, oder andere ihm nicht zurechenbare Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Es liegt jedoch im Ermessen des Schiffskapit\u00e4ns, im Falle von Ereignissen, die die Sicherheit des Schiffes und\/oder der Passagiere gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, die Reiseroute zu \u00e4ndern. Die angek\u00fcndigten Angebote und Bedingungen k\u00f6nnen bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets ge\u00e4ndert werden. F\u00fcr die Haftungsregelung in Bezug auf die Bef\u00f6rderung von Passagieren, Gep\u00e4ck und Begleitfahrzeugen und f\u00fcr alles, was in diesen allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehen ist, wird ausdr\u00fccklich auf die geltenden Vorschriften des italienischen Schifffahrtsgesetzes verwiesen. Bis zur Ausschiffung sind die Passagiere f\u00fcr ihr Handgep\u00e4ck und dessen Inhalt verantwortlich. Die \u00dcberfahrtszeiten sind Richtwerte und werden auf der Grundlage der Entfernung zwischen den H\u00e4fen und unter g\u00fcnstigen Wetterbedingungen berechnet. Der Bef\u00f6rderer kann nicht f\u00fcr Versp\u00e4tungen aufgrund von Hafenarbeiten verantwortlich gemacht werden. 2) G\u00dcLTIGKEIT DER FAHRKARTE Die Fahrkarte ist pers\u00f6nlich, nicht \u00fcbertragbar und nur f\u00fcr die darin angegebene Bef\u00f6rderung g\u00fcltig. Der Passagier ist verpflichtet, den Vertrag\/das Ticket aufzubewahren, um seine Reiseberechtigung nachzuweisen, und es zusammen mit seinem pers\u00f6nlichen Ausweisdokument jedem Schiffsoffizier oder Beamten des Bef\u00f6rderers bei der Abfertigung auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Passagier, der ohne Fahrschein angetroffen wird oder der den Besitz des Fahrscheins nicht nachweisen kann, muss den doppelten Fahrpreis zahlen, unbeschadet des Schadensersatzes. Bei der Aush\u00e4ndigung des Fahrscheins hat der Kunde zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob alle Daten mit seinem Antrag \u00fcbereinstimmen und ob die Daten des Begleitfahrzeugs mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung und im Ausweis \u00fcbereinstimmen. Der Bef\u00f6rderer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr sp\u00e4ter gemeldete Fehler oder Auslassungen. 3) GESAMTK\u00dcNDIGUNG DES FAHRSCHEINS UND ERSTATTUNG Fahrscheine, die zum Normaltarif ausgestellt wurden, k\u00f6nnen erstattet werden, sofern die Stornierung vor dem gebuchten Abfahrtsdatum erfolgt, mit einem Entwertungsstempel, Datum und Uhrzeit von einer Gesch\u00e4ftsstelle des Bef\u00f6rderers oder einem zugelassenen Reiseb\u00fcro dokumentiert und an unsere Reservierungszentrale \u00fcbermittelt wird (beschr\u00e4nkt auf die \u00d6ffnungszeiten des Call-Centers). Das Original des stornierten Flugscheins muss an die ausstellende Agentur zur\u00fcckgeschickt werden. Die Erstattung muss bei der ausstellenden Agentur beantragt werden und unterliegt immer den folgenden Strafen (die angegebene Anzahl der Tage schlie\u00dft den Tag der Stornierung nicht ein): ORDINARY-FARE-TICKETS: - 10% bis 30 Tage vor Abflug; - 20% ab 29 Tage bis 48 Stunden vor Abflug; - 50% ab 48 Stunden bis 4 Stunden vor Abflug. Keine Erstattung, wenn die Stornierung weniger als 4 Stunden vor dem Abflug erfolgt. F\u00fcr Fahrkarten, die am Tag der Abfahrt gekauft werden, betr\u00e4gt die Stornierungsgeb\u00fchr 100%. Wenn Sie gleichzeitig mit dem Flugschein eine Versicherung abschlie\u00dfen (siehe Informationsmaterial auf www.moby.it), k\u00f6nnen Sie bei Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses, das in den entsprechenden Bedingungen angegeben ist, die Reise stornieren, ohne die Kosten f\u00fcr die Strafen zu verlieren. Geb\u00fchren und Kosten werden nicht zur\u00fcckerstattet. KEINE Erstattung wird gew\u00e4hrt, wenn - der Fahrgast bei der Abfahrt nicht anwesend ist; - die Fahrkarte vor der Abfahrt storniert wird. Der Anspruch auf Erstattung verf\u00e4llt, wenn er nicht bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das Jahr der urspr\u00fcnglich geplanten Abfahrt folgt, geltend gemacht wird. Bei Stornierung eines Flugscheins, der unter Verwendung eines dem Fluggast zuvor gew\u00e4hrten Bonus erworben wurde, erfolgt die Erstattung ausschlie\u00dflich durch Ausstellung eines zus\u00e4tzlichen Bonus, der f\u00fcr den Kauf eines neuen Flugscheins verwendet werden kann. 4) VERLORENE ODER GESTOHLENE F\u00c4CHER Der Verlust oder Diebstahl eines Fahrausweises ist der Ausgabestelle oder dem Hafenb\u00fcro des vertragschlie\u00dfenden Luftfahrtunternehmens bei der Abfahrt unverz\u00fcglich zu melden. Ein Duplikat kann nur unter der Voraussetzung ausgestellt werden, dass der Originalfahrschein noch nicht benutzt wurde, und zwar gegen Vorlage eines Identit\u00e4tsnachweises. 5) Nichterhalt eines online gekauften Flugscheins Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 4 muss der Fluggast bei Nichterhalt eines Flugscheins aus Gr\u00fcnden, die nicht dem Bef\u00f6rderer zuzuschreiben sind, insbesondere bei falschen Adressangaben des Fluggastes, bei St\u00f6rungen des Internet- oder Mobiltelefonnetzes, des Computers oder des Telefonendger\u00e4ts des Fluggastes, unverz\u00fcglich den Helpdesk von Moby unter helpdesk@moby.it informieren. Das Duplikat kann nur unter der Bedingung ausgestellt werden, dass der urspr\u00fcngliche Fahrschein nicht bereits benutzt wurde, nachdem der Fahrgast identifiziert wurde. 6) \u00c4NDERUNGSVORSCHRIFTEN \u00c4nderungen des Datums, der Linie, der Anzahl der Fahrg\u00e4ste und des Fahrplans werden im Rahmen der verf\u00fcgbaren Pl\u00e4tze und unter der Bedingung akzeptiert, dass sie mindestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt beantragt werden (beschr\u00e4nkt auf die Zeiten des Call-Centers), wobei f\u00fcr jede \u00c4nderung eine Kostenerstattung in H\u00f6he von 10,00 \u20ac zu zahlen ist (zus\u00e4tzlich zur Zahlung etwaiger Differenzen), sofern dies auf dem Fahrschein angegeben ist. Eine \u00c4nderung des Reiseziels (z. B. von Korsika nach Sardinien) f\u00fchrt zur Stornierung der Reservierung mit den entsprechenden Vertragsstrafen und zur Neuausstellung eines neuen Tickets. Tarifdifferenzen und \u00c4nderungen in Bezug auf die Anzahl der Passagiere, die Begleitfahrzeuge, die Fahrzeugkategorien und die Unterbringung werden bei der ausstellenden Agentur mit folgenden Strafen erstattet: 10% bei Buchung mehr als 30 Tage vor der Abfahrt; 20% bei Buchung mehr als 10 Tage vor der Abfahrt; keine Erstattung weniger als 9 Tage vor der Abfahrt. Die angegebene Anzahl von Tagen umfasst nicht den Tag der \u00c4nderung und den Tag der Abreise. Die \u00c4nderung ist nur im Rahmen der auf der Website der Fluggesellschaft ver\u00f6ffentlichten Abfahrten zul\u00e4ssig. Das urspr\u00fcngliche Ticket muss vor der \u00c4nderung der Agentur, die es ge\u00e4ndert hat, ausgeh\u00e4ndigt werden. 7) SONDERANGEBOTE - EINSCHR\u00c4NKUNGEN Die Inanspruchnahme eines Sonderangebots ist mit bestimmten Einschr\u00e4nkungen verbunden: - Die Sonderangebote sind verf\u00fcgbar, solange die ihnen zugewiesenen Pl\u00e4tze verf\u00fcgbar sind (die Pl\u00e4tze variieren je nach Datum und Linie). - Sie gelten f\u00fcr alle unsere Reiseziele, aber nur, wenn es einen Best Price Tarif gibt. - Alle ver\u00f6ffentlichten Angebote sind ab dem 03.11.2021 g\u00fcltig und schlie\u00dfen keine Sonderangebote und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Werbeaktionen ein, die von der Fluggesellschaft w\u00e4hrend der Saison vorgeschlagen werden k\u00f6nnen und die in jedem Fall von den zum Zeitpunkt der Drucklegung geltenden Angeboten und Bedingungen abweichen k\u00f6nnen, ohne dass dies r\u00fcckwirkend gilt oder Anspr\u00fcche auf bereits geschlossene Vertr\u00e4ge begr\u00fcndet. - Sonderangebote k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nicht direkt am Tag der Abfahrt im Hafen erworben werden, sondern m\u00fcssen gebucht werden. - Ein mit Sonderangeboten ausgestellter Fahrschein kann f\u00fcr Sardinien und Korsika nur unter der Bedingung ge\u00e4ndert werden, dass die \u00c4nderung mindestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt beantragt wird (beschr\u00e4nkt auf die \u00d6ffnungszeiten des Call Centers). F\u00fcr jede \u00c4nderung ist eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10,00 \u20ac (Korsika) bzw. 25,00 \u20ac (Sardinien) pro Strecke zu entrichten, zus\u00e4tzlich zu den eventuellen Preisunterschieden. Die oben genannten Strafen werden auch bei einer \u00c4nderung des Passagiernamens erhoben. F\u00fcr die Insel Elba und die Strecke S. Teresa - Bonifacio und v.v. kann der Fahrschein nicht ge\u00e4ndert werden (auch nicht bei Namens\u00e4nderungen). - Ein mit Sonderangeboten ausgestellter Fahrschein kann f\u00fcr keine Strecke\/Strecke, auch nicht teilweise, erstattet werden. Im Falle einer Stornierung wird eine Strafe in H\u00f6he des gezahlten Gesamtbetrags erhoben. Diese Regelung gilt automatisch f\u00fcr alle Passagiere, die im Rahmen desselben Buchungsvorgangs hinzukommen. - Im Allgemeinen sind Sonderangebote, sofern nicht anders angegeben, nicht r\u00fcckwirkend g\u00fcltig und k\u00f6nnen nicht mit anderen Erm\u00e4\u00dfigungen oder Sonderaktionen kombiniert werden. - Bei den Begleitfahrzeugen, die unter die Sonderangebote fallen, handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, immer um Motorr\u00e4der und Personenkraftwagen (einschlie\u00dflich der als Lastkraftwagen zugelassenen) bis zu einer L\u00e4nge von 5 m und einer H\u00f6he von 2,20 m. Alle Fahrzeuge, die f\u00fcr den Transport von Waren (mit oder ohne Ladung) verwendet werden, sind von der Verkaufsf\u00f6rderung ausgeschlossen. Im Allgemeinen gelten Lieferwagen und Pick-ups nicht als Autos. - Bei der Inanspruchnahme einer Aktion, die die Buchung eines Begleitfahrzeugs beinhaltet, vergewissert sich das Boarding-Personal, dass dieses Fahrzeug tats\u00e4chlich transportiert wird. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde eine Strafe zahlen. - Stellt das Hafenpersonal bei der Einschiffung Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten bei der Buchung fest, wird es im Allgemeinen die Zahlung einer Strafe verlangen, auch f\u00fcr die Hinfahrt, auch wenn diese bereits erfolgt ist. - Die Vertragsstrafen entsprechen in der Regel den Kosten des H\u00f6chstpreises in unseren Preislisten. - Wir empfehlen den gleichzeitigen Abschluss einer \u201cReiser\u00fccktrittsversicherung\u201d (siehe unsere Website www.moby.it). SONDERTARIF F\u00dcR IN SARDINIEN GEBORENE ODER GEBORENE Um die Sondertarife f\u00fcr in Sardinien geborene oder geborene Passagiere in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Passagiere beim Ticketkauf und beim Einsteigen einen g\u00fcltigen Personalausweis vorlegen, der ihren Wohnsitz oder ihre Geburt in einer sardischen Gemeinde belegt. Bei Fehlen des genannten Dokuments ist es nicht m\u00f6glich, mit einem Fahrschein zum \u201cEinwohner- oder Einheimischentarif\u201d an Bord zu gehen, sondern es muss ein neuer Fahrschein zum vollen Tarif erworben werden. Der Fahrschein zum Einwohner- oder Einheimischentarif wird nicht erstattet. Ein Fahrschein zum Einheimischen-Tarif, der in Verbindung mit einem Sonderangebot ausgestellt wurde, ist nicht erstattungsf\u00e4hig. Wenn die einheimische oder gebietsans\u00e4ssige Person die Reise zusammen mit ihrem Ehepartner antritt, wird die Erm\u00e4\u00dfigung gegen Selbstbescheinigung gew\u00e4hrt, ohne dass ein Nachweis \u00fcber den Familienstand vorgelegt werden muss. Ehegatten und Kinder von Nicht-Einwohnern, die in Abwesenheit des Einheimischen oder Einwohners reisen, m\u00fcssen dem Ticket eine Selbstbescheinigung (erh\u00e4ltlich unter www.moby.it) beif\u00fcgen, die das Ausweisdokument jedes Antragstellers und des Einheimischen oder Einwohners Sardiniens enth\u00e4lt, ohne dass sie ihren Familienstand nachweisen m\u00fcssen. Nicht r\u00fcckwirkendes Angebot. Bei einigen Abfahrten k\u00f6nnen die f\u00fcr den Residententarif reservierten Pl\u00e4tze begrenzt sein. SONDERTARIF F\u00dcR RESIDENTEN DER INSEL ELBA ODER F\u00dcR RESIDENTEN VON PIOMBINO Um den Sondertarif f\u00fcr Residenten in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Fahrg\u00e4ste beim Kauf des Fahrscheins und beim Einsteigen einen g\u00fcltigen Ausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in einer Gemeinde der Insel Elba oder in der Gemeinde Piombino wohnen. Bei begleiteten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug auf eine Person mit Wohnsitz auf der Insel Elba oder in Piombino zugelassen ist. Der Wohnsitztarif gilt f\u00fcr den ans\u00e4ssigen Fahrgast und das auf seinen Namen zugelassene Fahrzeug. Bei Fehlen der genannten Unterlagen ist es nicht m\u00f6glich, mit einem zum Einwohner-Tarif ausgestellten Fahrschein zu fahren, sondern es muss ein neuer Fahrschein zum Volltarif erworben werden. Der Fahrschein zum Normaltarif wird nicht erstattet. Das Angebot gilt nicht r\u00fcckwirkend. 8) FORFAIT \u201cSTEUERN, GEB\u00dcHREN, ABGABEN UND SONSTIGE KOSTEN\u201d Die H\u00f6he der Forfaitbetr\u00e4ge f\u00fcr \u201cSteuern, Geb\u00fchren, Abgaben und sonstige Kosten\u201d kann sich bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Flugscheins \u00e4ndern, mit Ausnahme von Steuern, Geb\u00fchren und \u00c4nderungen aufgrund von \u00c4nderungen der geltenden Vorschriften. 9) CHECK-IN Die Check-in-Frist betr\u00e4gt 30 Minuten f\u00fcr Passagiere ohne Begleitfahrzeug (Hafen von Bastia mindestens 1 Stunde im Voraus) und 1 Stunde und 30 Minuten f\u00fcr Passagiere mit Begleitfahrzeug (Hafen von Genua und Bastia mindestens 2 Stunden im Voraus), au\u00dfer im Falle von beh\u00f6rdlichen Bestimmungen. Unmittelbar nach der Entwertung Ihres Tickets m\u00fcssen Sie sich zum Einsteigen einfinden. Nach Ablauf dieser Frist verf\u00e4llt die Reservierung und die Bef\u00f6rderung ist nicht mehr gew\u00e4hrleistet. F\u00fcr Passagiere mit Behinderungen oder eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t gelten die Bestimmungen von Punkt 17. 10) EINSTEIGEN UND AUSSTEIGEN VON FAHRZEUGEN A) Begleitfahrzeuge, die mit Fl\u00fcssiggas betrieben werden, m\u00fcssen bei der Buchung und bei der Einschiffung angemeldet werden. B) Alarmanlagen und elektrische Diebstahlsicherungen m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Einschiffung deaktiviert werden. C) Fahrzeuge, die f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von G\u00fctern verwendet werden, sind reservierungspflichtig und unterliegen den f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von G\u00fctern festgelegten Tarifen und fallen daher nicht unter die Kategorie \u201cbegleitete Fahrzeuge\u201d im Sinne dieser Bedingungen. Die L\u00e4nge der Begleitfahrzeuge ist als Gesamtl\u00e4nge zu betrachten, einschlie\u00dflich Anh\u00e4ngerkupplungen, Deichseln oder sonstigem. Wohnmobile, Wohnwagen, Gel\u00e4ndewagen oder andere Fahrzeuge, die h\u00f6her als 2,20 m \u00fcber dem Boden sind (und\/oder breiter als 1,85 m, obwohl sie keinen Breitenzuschlag haben), m\u00fcssen bei der Buchung angegeben werden. Transporter mit einer L\u00e4nge von mehr als 6 m m\u00fcssen \u00fcber das Frachtb\u00fcro unter der Nummer 02 57517461 angemeldet werden. Die Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften kann dazu f\u00fchren, dass der Bef\u00f6rderer die Buchung storniert und Sie automatisch auf die Warteliste f\u00fcr den betreffenden Tag setzt, wobei die f\u00e4llige Differenz zus\u00e4tzlich zu den 50,00 \u20ac Strafe f\u00fcr die Hinfahrt zu zahlen ist, auch wenn Sie diese bereits zur\u00fcckgelegt haben. Die Begleitfahrzeuge werden nicht in der Reihenfolge ihrer Ankunft am Kai, sondern nach den Anweisungen des Schiffskapit\u00e4ns und\/oder seiner Untergebenen eingeschifft und k\u00f6nnen auf jedem beliebigen Deck des Schiffes untergebracht werden. Sie m\u00fcssen an Bord gehen, geparkt werden (mit angezogener Handbremse, eingelegtem Gang und ausgeschaltetem Licht) und unter der Verantwortung des Passagiers von Bord gehen. Schalten Sie bitte nicht den Alarm ein, sondern vergewissern Sie sich, dass die T\u00fcren und der Gep\u00e4ckraum sicher geschlossen sind. Das begleitende Fahrzeug, einschlie\u00dflich eines Anh\u00e4ngers oder Wohnwagens mit seinem Inhalt, wird vom Bef\u00f6rderer als eine einzige Ladeeinheit akzeptiert. Ebenfalls gem\u00e4\u00df Artikel 412 der Schifffahrtsordnung muss jeder Schaden am Begleitfahrzeug oder jedes andere Schadensereignis an Bord von Schiffen vor dem Ausschiffen gemeldet werden. Zu diesem Zweck muss der Fahrgast einem der Schiffsoffiziere einen Bericht vorlegen, der die Feststellung auf einem besonderen Formular vornimmt, das vom Fahrgast zu unterzeichnen ist. 11) SCHWANGERE FRAUEN Bei schwangeren Frauen in unkompliziertem Schwangerschaftszustand, die den sechsten Schwangerschaftsmonat vollendet haben, muss die Passagierin sp\u00e4testens sieben Tage vor der Abfahrt ein \u00e4rztliches Attest \u00fcber ihre Seetauglichkeit einholen, das dem Schiffsoffizier oder dem Kommissar, der es verlangt, oder der Schiffsbesatzung vorzulegen ist. Im Falle von Schwangerschaftskomplikationen muss der Passagierin ein \u00e4rztliches Attest vorgelegt werden, das die Reise unabh\u00e4ngig vom Schwangerschaftsmonat genehmigt. Dies ber\u00fchrt jedoch nicht das Recht des Kapit\u00e4ns, die \u00dcberfahrt zu verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass der Passagier nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten. 12) UNBEGLEITETE MINDERJ\u00c4HRIGE Kinder zwischen 12 und 17 Jahren k\u00f6nnen unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten auch unbegleitet reisen. Bei der Einschiffung ist eine schriftliche Erkl\u00e4rung vorzulegen, die alle auf dem Flugschein angegebenen Informationen enth\u00e4lt und in der die Eltern oder die Erziehungsberechtigten die Verantwortung f\u00fcr die Reise des Minderj\u00e4hrigen \u00fcbernehmen; au\u00dferdem sind der Familienstand und der Personalausweis des Unterzeichners beizuf\u00fcgen. Kinder unter 12 Jahren d\u00fcrfen nicht allein reisen, sondern m\u00fcssen beim Ein- und Aussteigen und w\u00e4hrend der Reise von mindestens einem weiteren erwachsenen Passagier begleitet werden. Bei Reisen nach Frankreich m\u00fcssen Minderj\u00e4hrige \u00fcber ein g\u00fcltiges Dokument f\u00fcr Auslandsreisen verf\u00fcgen. Ab dem 28. Juni 2012 k\u00f6nnen alle Minderj\u00e4hrigen nur noch mit einem individuellen Reisedokument ins Ausland reisen; ab diesem Datum sind alle Eintr\u00e4ge der Minderj\u00e4hrigen im Dokument ihrer Eltern nicht mehr g\u00fcltig. 13) TIERE UND GESCH\u00dcTZTE ARTEN Sie werden nur an Bord genommen, wenn sie \u00fcber ein Ticket, einen Tollwutimpfausweis (falls erforderlich) und ein g\u00fcltiges \u00e4rztliches Attest verf\u00fcgen. Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 27.8.2004, ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt Nr. 213, Art. 2, weisen wir Sie darauf hin, dass Hundebesitzer einen Maulkorb tragen und ihre Hunde an der Leine f\u00fchren m\u00fcssen. Haustiere sind in der Kabine nicht erlaubt, au\u00dfer in Kabinen mit Zugang f\u00fcr Haustiere oder im Sesselraum. Sie d\u00fcrfen nur auf den Au\u00dfendecks des Schiffes oder, sofern verf\u00fcgbar, in den entsprechenden Unterst\u00e4nden mitgef\u00fchrt werden. Blindenhunde, die zur Unterst\u00fctzung von Sehbehinderten bestimmt sind, sind von der Zahlung des Fahrpreises befreit, wenn sie mit den entsprechenden Unterlagen ausgestattet sind. Exemplare gesch\u00fctzter Tier- oder Pflanzenarten d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df Art. 727-bis des Strafgesetzbuches, zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien 92\/73\/EG und 2009\/147\/EG sowie des Gesetzes Nr. 150 vom 7.2.1992 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 338\/97 des Rates vom 9.12.1996 nur bef\u00f6rdert werden, wenn sie im Besitz einer entsprechenden Lizenz oder Bescheinigung sind und die darin festgelegten Bedingungen erf\u00fcllt sind. 14) Waffentransport In \u00dcbereinstimmung mit den Vorschriften f\u00fcr die Seeschifffahrt Pr\u00e4sidialerlass Nr. 328 vom 15.2.1952 Art. 384 - \u201cDie Passagiere sind verpflichtet, bei der Einschiffung die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition dem Schiffskapit\u00e4n zu \u00fcbergeben, der sie bis zur Ausschiffung in Verwahrung nimmt. Der Entzug von Waffen oder Munition bei denjenigen, die sie aufgrund ihres Amtes oder ihres Dienstes besitzen, ist nur aus schwerwiegenden und festgestellten Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig, die in einer besonderen Erkl\u00e4rung zum Zeitpunkt des Entzugs anzugeben sind.\u201d Die Nichtmeldung des Mitf\u00fchrens von Waffen wird gem\u00e4\u00df Artikel 1199 Absatz 2 des Schifffahrtsgesetzes geahndet, es sei denn, sie stellt eine schwerere Straftat dar. 15) INFORMATIONEN \u00dcBER PASSAGIERE In \u00dcbereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 251 vom 13.10.1999 zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 98\/41 vom 18.06.1998 und den Vorschriften zur Anwendung des ISPS-Codes zur Terrorismusbek\u00e4mpfung wird Folgendes mitgeteilt: Alle Passagiere, die an Bord gehen, sind verpflichtet, dem Bef\u00f6rderer alle Informationen mitzuteilen, die sich auf ihren Bedarf an besonderer Hilfe in Notsituationen beziehen. Alle Flugg\u00e4ste, auch Minderj\u00e4hrige, m\u00fcssen sich am Flugsteig mit einem g\u00fcltigen Ausweisdokument ausweisen; andernfalls wird ihnen die Bef\u00f6rderung verweigert. Passagiere, die beim Einschiffen Hilfe ben\u00f6tigen (Personen mit Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkungen usw., egal ob mit dem Auto oder zu Fu\u00df), m\u00fcssen dies bei der Buchung mitteilen, indem sie sich mit dem Callcenter des jeweiligen Bef\u00f6rderers in Verbindung setzen, um sich \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit geeigneter Unterk\u00fcnfte und\/oder die Zug\u00e4nglichkeit an Bord zu erkundigen; sie m\u00fcssen sich au\u00dferdem mindestens 60 Minuten vor dem Einschiffen einfinden und das Personal am Kai und\/oder an Bord darauf hinweisen, dass sie Hilfe ben\u00f6tigen, damit das Auto in der N\u00e4he eines geeigneten Zugangs zum Schiff eingeschifft werden kann und eine eventuelle Hilfe bei den Ein- und Ausschiffungsvorg\u00e4ngen gew\u00e4hrleistet ist. Die Passagiere sind au\u00dferdem verpflichtet, bei der Buchung ihre pers\u00f6nlichen Daten mitzuteilen, d. h: VORNAME, NAME, GESCHLECHT, STAATSANGEH\u00d6RIGKEIT, ALTERSKATEGORIE (S\u00e4ugling, Kind, Erwachsener und Kleinkind), GEBURTSDATUM UND -ORT. Im Falle einer \u00c4nderung der oben genannten Daten zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt des Einsteigens sind die Passagiere verpflichtet, diese \u00c4nderungen mitzuteilen. Die gem\u00e4\u00df diesem Artikel erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es f\u00fcr die Zwecke des genannten Dekrets und\/oder in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196\/2003 erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass bei Abfl\u00fcgen von Italien nach Frankreich oder umgekehrt ein g\u00fcltiges Dokument f\u00fcr Auslandsreisen (Reisepass oder Personalausweis, auch f\u00fcr Minderj\u00e4hrige) beim Einsteigen erforderlich ist. Ab dem 28. Juni 2012 k\u00f6nnen alle Minderj\u00e4hrigen nur noch mit einem individuellen Reisedokument ins Ausland reisen; ab diesem Datum sind alle Eintr\u00e4ge der Minderj\u00e4hrigen im Dokument ihrer Eltern nicht mehr g\u00fcltig. F\u00fcr Korsika m\u00fcssen die Passagiere im Besitz eines f\u00fcr Auslandsreisen g\u00fcltigen Dokuments sein. 16) GESUNDHEITSZUSTAND DES PASSAGIERES Der Bordarzt, sofern vorhanden, leistet nur in Notf\u00e4llen Hilfe; das Luftfahrtunternehmen akzeptiert daher keine Passagiere, die w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung \u00e4rztliche Hilfe ben\u00f6tigen, au\u00dfer in den unter Punkt 17 genannten F\u00e4llen. Bei Vorliegen einer geeigneten \u00e4rztlichen Bescheinigung, die sp\u00e4testens 48 Stunden vor dem Abflug von einer \u00f6ffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, ASL) ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass der Passagier w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung keine medizinische Hilfe ben\u00f6tigt, nimmt der Bef\u00f6rderer den Passagier an Bord und lehnt jede Haftung in dieser Hinsicht ab. Es unterliegt ebenfalls dem Ermessen des Kapit\u00e4ns und gegebenenfalls des Bordarztes, einen Passagier an Bord zu nehmen, der sich in einem solchen k\u00f6rperlichen oder geistigen Zustand befindet, dass er nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten, oder der sich in einem solchen Zustand befindet, dass er aufgrund des Missbrauchs von Drogen, Halluzinogenen und Alkohol Unannehmlichkeiten oder Gefahren f\u00fcr sich selbst oder andere verursacht. In allen vorgenannten F\u00e4llen hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die er an seiner Person, dem Schiff, seiner gesamten Einrichtung oder Ausr\u00fcstung, an Dritten sowie an fremdem Eigentum verursacht. Die Aufnahme des Passagiers an Bord durch den Bef\u00f6rderer gilt nicht als Verzicht auf das Recht des Bef\u00f6rderers, seine Vorbehalte bez\u00fcglich des Zustands des Passagiers geltend zu machen, unabh\u00e4ngig davon, ob er dem Bef\u00f6rderer zum Zeitpunkt der Einschiffung und\/oder der Abfahrt des Schiffes bekannt war oder nicht. 17) PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHR\u00c4NKTER MOBILIT\u00c4T Der Bef\u00f6rderer akzeptiert Buchungen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Passagiere, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen der Verordnung EU\/1177\/2010 (eine Mitteilung zu dieser Verordnung ist unter www.moby.it verf\u00fcgbar). Behinderte Menschen oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t m\u00fcssen dem Bef\u00f6rderer zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vorverkaufs des Flugscheins ihre besonderen Bed\u00fcrfnisse in Bezug auf Unterbringung, Sitzpl\u00e4tze, erforderliche Dienstleistungen oder die Notwendigkeit, medizinische Ger\u00e4te mitzuf\u00fchren, mitteilen, sofern diese Bed\u00fcrfnisse oder Anforderungen zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Die Mitteilung kann an das Reiseb\u00fcro oder den Reiseveranstalter geschickt werden, bei dem der Flugschein gekauft wurde. Der Carrier wird dem Passagier die notwendigen Informationen \u00fcber die Bedingungen f\u00fcr den Zugang und die Hilfeleistung an Bord geben, einschlie\u00dflich der Zeiten, zu denen er sich im Abfahrtshafen einzufinden hat. Wenn es unbedingt erforderlich ist, kann der Bef\u00f6rderer verlangen, dass ein erwachsener behinderter Mensch oder eine erwachsene Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t von einer anderen Person (Begleitperson) begleitet wird, die in der Lage ist, dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t die erforderliche Hilfe zu leisten. Eine solche Begleitperson wird unentgeltlich bef\u00f6rdert. Wird ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t von einem anerkannten Begleithund begleitet, so wird dieser Hund zusammen mit dieser Person untergebracht, sofern der Bef\u00f6rderer gem\u00e4\u00df den geltenden einzelstaatlichen Vorschriften \u00fcber die Bef\u00f6rderung anerkannter Begleithunde an Bord von Fahrgastschiffen benachrichtigt wird. Der Bef\u00f6rderer kann sich weigern, eine Buchung von einer behinderten Person oder einer Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t anzunehmen, ihr einen Fahrschein auszustellen oder sie an Bord zu nehmen, um den geltenden Sicherheitsanforderungen aufgrund internationaler, EU- oder nationaler Rechtsvorschriften oder den von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden festgelegten Sicherheitsanforderungen zu gen\u00fcgen; oder wenn es aufgrund der Bauart des Schiffes oder der Infrastruktur und Ausr\u00fcstung des Hafens nicht m\u00f6glich ist, das Einschiffen, Ausschiffen oder die Bef\u00f6rderung dieser Person in einer sicheren oder betrieblich durchf\u00fchrbaren Weise durchzuf\u00fchren; in einem solchen Fall werden dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t unverz\u00fcglich die besonderen Gr\u00fcnde mitgeteilt. Auf Antrag werden diese Gr\u00fcnde dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t sp\u00e4testens f\u00fcnf Tage nach Antragstellung schriftlich mitgeteilt. Wird dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t, die \u00fcber eine Buchung oder einen Fahrschein verf\u00fcgt und ordnungsgem\u00e4\u00df benachrichtigt wurde, die Einschiffung dennoch verweigert, so wird dieser Person und einer etwaigen Begleitperson die Wahl zwischen dem Recht auf Erstattung und einer anderweitigen Bef\u00f6rderung angeboten, sofern alle Sicherheitsanforderungen erf\u00fcllt sind. Der Bef\u00f6rderer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus dem Verlust oder der Besch\u00e4digung von Mobilit\u00e4tshilfen oder anderen speziellen Ausr\u00fcstungen ergeben, die von behinderten Menschen oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t benutzt werden, wenn der Vorfall, der den Schaden verursacht hat, auf ein Verschulden oder Vers\u00e4umnis des Bef\u00f6rderers oder des Terminalbetreibers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Das Verschulden des Bef\u00f6rderers wird vermutet, wenn der Schaden durch ein Schifffahrtsereignis verursacht wurde. (2) Die in Absatz 1 genannte Entsch\u00e4digung entspricht dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausr\u00fcstung oder gegebenenfalls den Reparaturkosten. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 392\/2009 Anwendung findet. Behinderte Flugg\u00e4ste oder Flugg\u00e4ste mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t, die auch Hilfe beim Einsteigen ben\u00f6tigen, m\u00fcssen den Bef\u00f6rderer mindestens 48 Stunden im Voraus \u00fcber ihre Bed\u00fcrfnisse informieren und sich mindestens 60 Minuten vor der Abflugzeit einfinden. 18) EINSTEIGUNGSINFORMATIONEN UND NAVIGATIONSVORSCHRIFTEN Die Passagiere sind verpflichtet, beim Einsteigen alle Wertsachen und alles andere, was sie w\u00e4hrend der \u00dcberfahrt ben\u00f6tigen, aus dem Begleitfahrzeug zu nehmen (alle Schiffe sind klimatisiert). Die Reederei haftet nicht f\u00fcr fehlende Gegenst\u00e4nde und\/oder Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde aus dem Fahrzeug. Es ist strengstens untersagt, das Schiff nach der Einschiffung zu verlassen. Wenn das Schiff mit einem Seiteneingang f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger ausgestattet ist, ist der Zugang zur Garage mit dem Auto nur dem Fahrer gestattet, die anderen Passagiere m\u00fcssen die Seitentreppe mit dem nominellen Check-in-Coupon benutzen.Es ist absolut verboten, die Schiffsgarage w\u00e4hrend der Fahrt zu betreten. 19) UNTERKUNFT Zum Zeitpunkt der Einschiffung ist es unbedingt erforderlich, sich an der Rezeption an Bord einzufinden, um eine Kabine oder einen Sitzplatz zugewiesen zu bekommen. Andernfalls werden diese 1 Stunde und 30 Minuten nach dem Auslaufen des Schiffes zum Verkauf angeboten. Die Kabinen m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Stunde vor Ankunft im Hafen ger\u00e4umt werden. 20) SICHERHEITSINFORMATIONEN UND ISPS-KOSTEN In \u00dcbereinstimmung mit dem internationalen ISPS-Code zur Terrorismusbek\u00e4mpfung werden die Passagiere dar\u00fcber informiert, dass sie auf Verlangen eines Schiffsoffiziers oder eines anderen Sicherheitspersonals ihr Reiseticket und ihr Ausweisdokument vorzeigen m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen auch einer Kontrolle ihres Gep\u00e4cks oder ihres Fahrzeugs zustimmen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Solche Kontrollen k\u00f6nnen auch von Hafeneinrichtungen durchgef\u00fchrt werden. Bitte beachten Sie, dass es w\u00e4hrend der Liegezeit von Schiffen im Hafen verboten ist, sich dem Schiff und seinen Liegepl\u00e4tzen auf weniger als 50 Meter zu n\u00e4hern. Im Zusammenhang mit der Anwendung des ISPS-Codes weist der Bef\u00f6rderer darauf hin, dass die Hafenbeh\u00f6rden weitere Forderungen stellen und zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren erheben k\u00f6nnen, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Brosch\u00fcre noch nicht beziffert sind. In den H\u00e4fen von Bastia, Bonifacio und Nizza k\u00f6nnen Passagiere ohne Begleitfahrzeug nicht an Bord gehen: - Waffen der Kategorie A (Schusswaffen, Bomben, Laserstrahlwaffen usw.) - Propan\/Elium - Fl\u00fcssiggas - Dieselkraftstoff - Feuerl\u00f6scher - Tauchausr\u00fcstung - Feuerwerksk\u00f6rper. Passagieren mit Begleitfahrzeugen ist das Einschiffen nicht gestattet: - Waffen der Kategorie A (Schusswaffen, Bomben, Laserstrahlwaffen, ...). 21) FAHRZEUGKENNZEICHEN Nach den geltenden Vorschriften verpflichten die Beh\u00f6rden die Reedereien, die Kennzeichen aller bef\u00f6rderten Begleitfahrzeuge mitzuteilen: Passagiere mit Begleitfahrzeugen sind daher verpflichtet, der Reederei diese Daten mitzuteilen. Diese Regelung gilt nicht f\u00fcr Fahrten von und nach der Insel Elba. 22) VERLORENE GEGENST\u00c4NDE Sollten Passagiere pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde an Bord vergessen oder verlieren, k\u00f6nnen sie sich an die Rezeption des Schiffes wenden oder nach der Ausschiffung das entsprechende Formular ausf\u00fcllen, das von der Website des jeweiligen Bef\u00f6rderers heruntergeladen werden kann (im Falle von Moby: www.moby.it), und es an die entsprechende E-Mail-Adresse senden (f\u00fcr Moby: oggetti.smarriti@moby.it). Der Bef\u00f6rderer f\u00fchrt nach Eingang der Meldung unverz\u00fcglich alle erforderlichen Nachforschungen durch, ohne dass er f\u00fcr das Nichtauffinden von Gegenst\u00e4nden, die der Passagier an Bord vergessen oder verloren hat, entsch\u00e4digungspflichtig ist. Gefundene und verschickte Gegenst\u00e4nde werden 6 Monate lang aufbewahrt. 23) HAFTUNG DES TATS\u00c4CHLICHEN BEF\u00d6RDERERS Wenn der die Bef\u00f6rderung durchf\u00fchrende Seeverkehrstr\u00e4ger nicht der vertragliche Bef\u00f6rderer ist, haftet der tats\u00e4chliche Bef\u00f6rderer f\u00fcr die Bef\u00f6rderung gem\u00e4\u00df Artikel 1681 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und der Verordnung EG\/392\/2009, so dass der Passagier das Recht hat, direkt gegen ihn vorzugehen. Die Angabe des ausf\u00fchrenden Luftfrachtf\u00fchrers kann, wenn er vom vertraglichen Luftfrachtf\u00fchrer abweicht, ab dem Zeitpunkt der Vormerkung erfolgen; in diesem Fall ist er auf dem Flugschein oder durch Mitteilung innerhalb von 24 Stunden nach der Abfahrt anzugeben. 24) ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Der Vertrag \u00fcber die Bef\u00f6rderung von Flugg\u00e4sten, Gep\u00e4ck und Begleitfahrzeugen unterliegt, sofern in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, italienischem Recht und wird in \u00dcbereinstimmung mit diesem interpretiert. F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und\/oder Ausf\u00fchrung des vorliegenden Vertrages ergeben, ist ausschlie\u00dflich das Gericht am Sitz des Bef\u00f6rderers zust\u00e4ndig. Im Falle eines Passagiers, der nach dem geltenden italienischen Recht als Verbraucher gilt, ist das Gericht seines Wohnsitzes oder Sitzes ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union hat. 25) GRUPPENTARIFE Es gibt Sondertarife f\u00fcr Gruppen, Informationen erhalten Sie beim Callcenter oder in den Reiseb\u00fcros. 26) G\u00dcTERBEF\u00d6RDERUNG Die B\u00fcros von Moby stehen f\u00fcr Ausk\u00fcnfte, Kostenvoranschl\u00e4ge und Buchungen im Zusammenhang mit der Bef\u00f6rderung von G\u00fctern zur Verf\u00fcgung (Call Centre Merci 02 57517461). Jede \u00c4nderung der allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen, der Sonderangebote oder der Aktionen wird auf www.moby.it ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Condizioni Generali di Trasporto MOBY Le seguenti condizioni generali di trasporto sono adeguatamente pubblicizzate presso tutte le biglietterie, gli uffici sociali e le agenzie di viaggio. Con il termine \u201cpasseggero\u201d si intende ogni persona trasportata in base alle presenti Condizioni Generali per il trasporto di passeggeri e di veicoli al seguito. 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