{"id":6894,"date":"2025-07-26T10:12:50","date_gmt":"2025-07-26T08:12:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sealines.eu\/?p=6894"},"modified":"2025-07-26T10:14:41","modified_gmt":"2025-07-26T08:14:41","slug":"condizioni-generali-di-trasporto-caremar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sealines.eu\/de\/condizioni\/condizioni-generali-di-trasporto-caremar\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung Caremar"},"content":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE BEF\u00d6RDERUNGSBEDINGUNGEN F\u00dcR PASSAGIERE UND FAHRZEUGE<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet: GESELLSCHAFT und\/oder REEDEREI: CAREMAR, Campania Regionale Marittima S.p.A.<\/p>\n\n\n\n<p>PASSEGGIER: jede Person, die einen Bef\u00f6rderungsvertrag f\u00fcr Personen auf See abgeschlossen hat und infolgedessen Inhaber eines vom Bef\u00f6rderer \u00fcber seine Vertriebskan\u00e4le ausgestellten Reisescheins ist.<\/p>\n\n\n\n<p>FOLGEFAHRZEUG: Jedes privat oder \u00f6ffentlich genutzte Fahrzeug, das f\u00fcr den Transport von Personen oder G\u00fctern eingesetzt wird und dem Reisenden folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>FAHRSCHEIN: Fahrschein, der den Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags belegt, oder Passagier-\/Bef\u00f6rderungsschein gem\u00e4\u00df Art. 396 des Seefahrtsgesetzbuches. Der Bef\u00f6rderungsvertrag bezieht sich auf die Seebef\u00f6rderung von Passagieren, Fahrzeugen, Gep\u00e4ck, Fracht und Tieren von Porta di Partenza zu Porta di Arrivo, wie in den Artikeln 396 ff. des Seefahrtsgesetzbuches und der EU-Verordnung 1177\/2010 geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 1 \u2013 Antritt des Dienstes<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft gew\u00e4hrleistet die Bef\u00f6rderung \u00fcber See gem\u00e4\u00df den folgenden Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen, deren Kenntnisnahme, Annahme und Einhaltung der Fahrgast mit dem Kauf des Tickets stillschweigend erkl\u00e4rt. Die Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen sind auf den Br\u00fcckenkommandos, an den Caremar-Kassen erh\u00e4ltlich und k\u00f6nnen unter www.caremar.it heruntergeladen werden. Der Text der Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen, der von der Website www.caremar.it heruntergeladen werden kann, ist f\u00fcr die Bestimmung des Inhalts des Vertrags ma\u00dfgebend. Ein Auszug aus den Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen ist auf dem Fahrschein abgedruckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 2 \u2013 Ticketpreis<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesamtbetrag des Tickets setzt sich aus dem Fahrpreis und etwaigen separat ausgewiesenen Geb\u00fchren zusammen. Die von der Gesellschaft angewandten Tarife verstehen sich einschlie\u00dflich der Mehrwertsteuer, sofern diese anf\u00e4llt. Die Tarife sind der aktualisierten und auf der Website www.caremar.it verf\u00fcgbaren Tarifliste der Gesellschaft zu entnehmen, die integraler Bestandteil dieser Regelung ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 3 \u2013 Kinder und Jugendliche<\/p>\n\n\n\n<p>Minderj\u00e4hrige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, m\u00fcssen von erwachsenen Passagieren begleitet werden. Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Kinder sind im Tarifverzeichnis auf der Website www.caremar.it aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 4 \u2013 Reiseerleichterungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft gew\u00e4hrt Reiseverg\u00fcnstigungen in den F\u00e4llen, die im \u201cDienstleistungsvertrag\u201d vorgesehen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Passagier, der Anspruch auf mehrere Verg\u00fcnstigungen hat, wird nur die vorteilhafteste gew\u00e4hrt, da eine Kumulierung nicht zul\u00e4ssig ist. Passagiere, die Verg\u00fcnstigungen erhalten, m\u00fcssen im Besitz des Dokuments sein, das Anspruch auf die Verg\u00fcnstigung gibt, und sind verpflichtet, dieses auf Verlangen dem Bordpersonal und\/oder den Beauftragten des Unternehmens vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 5 \u2013 Fahrkarten<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ticket muss beim Einsteigen dem zust\u00e4ndigen Personal zusammen mit der \u201cKopie f\u00fcr den Fahrgast\u201d und dem \u201cg\u00fcltigen Einsteigetafel\u201d vorgelegt werden. Das Ticket ist pers\u00f6nlich und nicht \u00fcbertragbar; es muss w\u00e4hrend der gesamten Reise aufbewahrt und auf Verlangen des Bordpersonals oder des Kontrollpersonals der Gesellschaften vorgelegt werden. Fahrg\u00e4ste, die bei der Einlasskontrolle nicht \u00fcber ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Ticket verf\u00fcgen oder ein erm\u00e4\u00dfigtes Ticket ohne entsprechende Berechtigung besitzen, sind verpflichtet, ein regul\u00e4res Ticket zum vollen Preis zu kaufen und verlieren ihren Anspruch auf R\u00fcckerstattung.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 6 \u2013 G\u00fcltigkeit des Tickets<\/p>\n\n\n\n<p>Fahrkarten sind nur f\u00fcr die angegebene Fahrt g\u00fcltig. Die Kunden sind verpflichtet, die Richtigkeit der auf der Fahrkarte angegebenen Reiseinformationen zum Zeitpunkt des Kaufs zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bei fehlerhaften Angaben ist eine versp\u00e4tete Reklamation nach Abfahrt nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr verlorene oder gestohlene Fahrkarten k\u00f6nnen keine Duplikate ausgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 7 \u2013 Abonnements<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Kauf von Abonnementkarten m\u00fcssen Interessenten sich an die CAREMAR s.p.a. wenden, das entsprechende Formular ausf\u00fcllen und im Voraus den Betrag von 10,00 \u20ac (inkl. MwSt.) f\u00fcr Verwaltungskosten bezahlen. Dieser Betrag wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Das Unternehmen beh\u00e4lt sich eine Frist von maximal 10 Tagen f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Antrags und die Ausstellung des Abonnements vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 8 \u2013 Gestrichene oder versp\u00e4tete Abfahrten<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 17 und 20 der Verordnung (EU) 1177\/2010 bietet die Caremar S.p.A. im Falle einer Annullierung oder einer Versp\u00e4tung von mehr als neunzig Minuten gegen\u00fcber der planm\u00e4\u00dfigen Abfahrtszeit kostenlos Erfrischungen in angemessenem Verh\u00e4ltnis zur Wartezeit an, sofern diese verf\u00fcgbar sind und vern\u00fcnftigerweise bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Von dieser Art der Unterst\u00fctzung sind Passagiere ausgenommen, die vor dem Fahrkartenkauf \u00fcber die Annullierung oder Versp\u00e4tung informiert wurden, sowie Passagiere, die durch ihr Verhalten die Annullierung oder Versp\u00e4tung verursacht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 9 \u2013 Alternativer Transport und Erstattung bei gestrichenen oder versp\u00e4teten Abfl\u00fcgen<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 18 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 1177\/2010 hat der Fahrgast im Falle eines gestrichenen oder versp\u00e4teten Starts von mehr als neunzig Minuten Anspruch auf eine alternative Bef\u00f6rderung oder die R\u00fcckerstattung des Fahrpreises. Was die alternative Bef\u00f6rderung betrifft, so werden die Fahrg\u00e4ste an Bord des ersten Schiffes, das zum selben Ziel f\u00e4hrt, mit gleichwertigen Eigenschaften wie die auf dem Fahrschein angegebene und im Besitz der Reederei, oder alternativ an Bord von gleichwertigen Schiffen anderer Bef\u00f6rderer, bef\u00f6rdert. F\u00fcr das Antragsverfahren auf R\u00fcckerstattung wird auf Artikel 10 verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 10 \u2013 Verfahren zur Beantragung der Erstattung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag auf R\u00fcckerstattung wird nicht stattgegeben, wenn er nicht ordnungsgem\u00e4\u00df gestellt wird. Vorverkaufrechte sind bei Reiseverzicht unter Anwendung von Strafgeb\u00fchren nicht erstattungsf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 11 \u2013 Einsteigen \u2013 Aussteigen \u2013 Aufenthalt an Bord<\/p>\n\n\n\n<p>Fahrg\u00e4ste mit Begleitfahrzeugen (falls vorhanden) und Fahrer von Fahrzeugen m\u00fcssen sich mit einem regul\u00e4ren Fahrschein mindestens sechzig Minuten vor Abfahrt des Schiffes oder des schnellen Fahrzeugs zum Einsteigen einfinden; nach dieser Zeit ist das Einsteigen nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Fahrg\u00e4ste, die im Besitz von Fahrkarten sind, die vor dem Tag der Abfahrt ausgestellt wurden, m\u00fcssen sich vergewissern, dass keine \u00c4nderungen in Bezug auf den Dienst, f\u00fcr den die Fahrkarte ausgestellt wurde, vorgenommen wurden. Die Ein- und Ausschiffung erfolgt durch den Fahrgast. Die Ein- und Aussteigevorg\u00e4nge erfolgen in der Reihenfolge und nach den Kriterien, die von Zeit zu Zeit von der Bordkommandantur festgelegt werden. Die Einschiffung des Fahrzeugs muss in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Sicherheit der Schifffahrt und nach dem unanfechtbaren Ermessen der Bordkommandantur erfolgen, auch wenn zwischen dem Passagier und dem Unternehmen eine Vereinbarung \u00fcber die \u201cPlatzreservierung\u201d getroffen wurde. F\u00fcr die Einschiffung, den Aufenthalt an Bord und die Ausschiffung von Passagieren und Fahrzeugen gelten das Gesetz, die von der Schiffsf\u00fchrung erlassenen Vorschriften und die folgenden Bestimmungen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Passagiere, die sich in offensichtlichem Zustand der Erregung oder in einem offensichtlichen und bel\u00e4stigenden Zustand der Trunkenheit befinden, werden nicht an Bord gelassen. b) F\u00fcr den Seetransport m\u00fcssen Fahrzeuge verwendet werden, die in jeder Hinsicht leistungsf\u00e4hig sind, insbesondere hinsichtlich der Brems-, Roll-, Aufh\u00e4ngungs- und ggf. Verzurrorgane; c) Die Fahrzeuge m\u00fcssen mit fachgerecht verpackter, geordneter und aufgereihter Ladung und mit den f\u00fcr die Art der G\u00fcter und des Fahrzeugs erforderlichen Einrichtungen und Lagersystemen nach den f\u00fcr die Bef\u00f6rderung auf dem Seeweg geltenden Kriterien zum Einsteigen bereitgestellt werden. d) Die Fahrg\u00e4ste\/Fahrer sind verpflichtet o einen niedrigen Gang einzulegen und die Feststellbremse voll anzuziehen; o die Schl\u00fcssel aus dem Armaturenbrett zu ziehen und alle elektrischen Ger\u00e4te auszuschalten; o die Alarmanlage auszuschalten; o bei Wohnmobilen und Wohnwagen alle Gasabsperrventile zu schlie\u00dfen und die elektrischen Ger\u00e4te auszuschalten; o der Zustand, in dem das Fahrzeug verlassen wird, muss den von der Seefahrtsbeh\u00f6rde festgelegten Verfahren entsprechen. e) Der Transport von Fahrzeugen, die mit LPG\/Methan oder anderen Gasen betrieben werden, muss vor dem Einschiffen bei der Schiffsleitung angemeldet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 12 \u2013 Begleitfahrzeuge und Gep\u00e4ck<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitnahme von Fahrzeugen ohne Fahrer ist nicht gestattet. Jeder Passagier darf kostenlos ein Handgep\u00e4ck von 20 kg auf F\u00e4hren-TMV oder ein Gep\u00e4ckst\u00fcck mit maximalen Abmessungen von 50 x 40 x 20 und einem Maximalgewicht von 10 kg auf Schnellbooten mitnehmen. Das Unternehmen lehnt jede Haftung f\u00fcr Diebstahl\/Verlust von unbeaufsichtigten Gegenst\u00e4nden und\/oder Gep\u00e4ck ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 13 \u2013 Tiere<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, ist die Bef\u00f6rderung von Hunden, Katzen und anderen kleinen lebenden Tieren in Begleitung von Fahrg\u00e4sten erlaubt. Hunde m\u00fcssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, andere Kleintiere m\u00fcssen in K\u00e4figen oder K\u00f6rben untergebracht werden, f\u00fcr die der Fahrgast verantwortlich ist. Passagiere, die Tiere mitf\u00fchren, m\u00fcssen sich in den speziell daf\u00fcr vorgesehenen Bereichen aufhalten oder die Tiere in den Zwingern an Bord unterbringen, sofern das Schiff \u00fcber solche verf\u00fcgt. Ausnahmen sind Blindenhunde. F\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Haustieren und ihre Pflege sind die Besitzer verantwortlich. Die Bef\u00f6rderung von Haustieren, die Passagiere begleiten, unterliegt au\u00dferdem den einschl\u00e4gigen Gesundheitsvorschriften der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Die Fahrg\u00e4ste verpflichten sich, das Unternehmen von jeglicher Haftung freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften sowie der einschl\u00e4gigen Gesetze ergibt. Das Unternehmen haftet nicht f\u00fcr Unf\u00e4lle, an denen die bef\u00f6rderten Tiere beteiligt sind, wenn das Ereignis auf eine nicht vom Unternehmen zu vertretende Ursache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 14 \u2013 Gefahrg\u00fcter<\/p>\n\n\n\n<p>Der Transport von brennbaren, explosiven, \u00e4tzenden und gef\u00e4hrlichen Stoffen in Nutzfahrzeugen ist auf Schiffen gestattet, die f\u00fcr den Transport zugelassen sind, und im Rahmen dieser Zulassung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Seite 6. Der Fahrgast ist verpflichtet, der Gesellschaft und der Fahrkartenausgabe des Einschiffungshafens mindestens drei Werktage im Voraus (Erstmitteilung) den Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter mitzuteilen, die beim Einschiffen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen und nach Mitteilung an die Fahrkartenausgabe des Einschiffungshafens und das f\u00fcr die Einschiffungskontrolle zust\u00e4ndige Personal (Zweitmitteilung) vorzulegen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 15 \u2013 \u00c4nderungen des Reisetitels<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen des Datums und der Uhrzeit von Reisedokumenten sind nach \u00dcberpr\u00fcfung der entsprechenden Verf\u00fcgbarkeit durch das Unternehmen zul\u00e4ssig. Die \u00c4nderung des Reisedokuments ist mit der Zahlung von \u00c4nderungsgeb\u00fchren verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 16 \u2013 Rechnungen<\/p>\n\n\n\n<p>Interessierte Parteien m\u00fcssen ausdr\u00fccklich die Ausstellung einer Rechnung beim Kauf des Tickets beantragen und ihre pers\u00f6nlichen und steuerlichen Daten f\u00fcr die elektronische Rechnungsstellung gem\u00e4\u00df den Artikeln 10 ff. des Gesetzesdekrets Nr. 119\/2018, umgewandelt in das Gesetz Nr. 136\/2018, mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 17 \u2013 Verbote<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist absolut verboten: a. sich in einer Weise zu verhalten oder zu benehmen, die f\u00fcr andere Passagiere st\u00f6rend oder l\u00e4stig ist oder sein kann; b. den Beruf des Verk\u00e4ufers, S\u00e4ngers, Musikers und dergleichen an Bord auszu\u00fcben und den Passagieren Dienstleistungen oder Begleitung anzubieten; c. in die Salons Tiere oder Dinge mitzubringen, die die Passagiere st\u00f6ren k\u00f6nnen oder die gegen die Regeln der Hygiene und des Anstands versto\u00dfen, mit Ausnahme der in Artikel 10 Absatz 4 vorgesehenen Ausnahme; d. sich auf die Sofas zu legen; e. in den Innenbereichen zu rauchen; f. die Bullaugen und Fenster zu \u00f6ffnen und zu schlie\u00dfen sowie sich an den M\u00f6beln und der Ausr\u00fcstung an Bord zu schaffen zu machen, wie oben beschrieben.e. in den Innenbereichen des Schiffes zu rauchen; f. die Bullaugen und Fenster zu \u00f6ffnen und zu schlie\u00dfen sowie sich an den Einrichtungsgegenst\u00e4nden und der Ausr\u00fcstung an Bord zu schaffen zu machen, wobei sich die Passagiere in allen F\u00e4llen ausschlie\u00dflich an das Schiffspersonal zu wenden haben; g. Waffen und Munition in ihrem Gep\u00e4ck zu tragen oder aufzubewahren, wobei diese bei der Einschiffung der Schiffsleitung zu \u00fcbergeben sind und erst bei der Ausschiffung eingezogen werden, vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen \u00fcber das Mitf\u00fchren von Waffen f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Streitkr\u00e4fte und der Polizei; h. brennbare, explosive, \u00e4tzende oder anderweitig gef\u00e4hrliche Stoffe sowie mit Sauerstoff, Druckluft, Gas und dergleichen gef\u00fcllte Flaschen in ihrem Gep\u00e4ck oder in den Fahrzeugen mitzuf\u00fchren; i. Briefe und Pakete, f\u00fcr die Postgeb\u00fchren zu entrichten sind, mitzuf\u00fchren; j. Gegenst\u00e4nde jeglicher Art ins Meer zu werfen; k. sich w\u00e4hrend der \u00dcberfahrt im Fahrzeug aufzuhalten; l. den Motor zu starten, bevor die Ausschiffungsrampen vollst\u00e4ndig ge\u00f6ffnet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 18 \u2013 Ein- und Aussteigen von behinderten und mobilit\u00e4tseingeschr\u00e4nkten Passagieren (PMR)<\/p>\n\n\n\n<p>Unter Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t (PRM) versteht man Personen, die besondere Schwierigkeiten bei der Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel haben, einschlie\u00dflich \u00e4lterer Menschen, Menschen mit Behinderungen und schwangerer Frauen. Der Transport von Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t, die besondere Hilfeleistungen ben\u00f6tigen, muss mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abfahrt unter Vorlage der entsprechenden Nachweisdokumente telefonisch unter der Rufnummer 081 189 666 90 angek\u00fcndigt werden. Dies dient der \u00dcberpr\u00fcfung, ob die Einhaltung geltender Sicherheitsbestimmungen, die Ausgestaltung des Fahrgastschiffes oder der Hafeninfrastruktur und -ausstattung, einschlie\u00dflich der Hafenterminals, die sichere Ein-, Aus- und Bef\u00f6rderung der betreffenden Person erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 19 \u2013 Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kommandant ist ein Beamter der Kriminalpolizei und \u00fcbt in dieser Eigenschaft die Befugnisse aus, die sich aus Artikel 221 ff. der Strafprozessordnung ergeben, wenn an Bord w\u00e4hrend der Fahrt Straftaten begangen werden, und \u00fcbt seine Autorit\u00e4t \u00fcber alle anwesenden Personen (Besatzung und Passagiere) aus. Der Passagier hat sich vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung an die Anweisungen des Schiffsleitungsamtes zu halten; er hat sein Verhalten auf allgemeine Sorgfalt und Vorsicht auszurichten und auf die eigene Sicherheit und Unversehrtheit, die Sicherheit von Personen und Tieren, die sich in seiner Obhut befinden, sowie auf die Sicherheit seines Eigentums zu achten, insbesondere dort, wo die meteorologischen und seem\u00e4nnischen Bedingungen der Reise dies am meisten erfordern.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 20 \u2013 Versicherungsschutz f\u00fcr Sach- oder Personensch\u00e4den<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte ein Passagier der Ansicht sein, dass ihm ein Personen- und\/oder Sachschaden an einem eingeschifften Fahrzeug entstanden ist, muss er dies unverz\u00fcglich der Schiffsleitung melden. Diese erstellt nach \u00dcberpr\u00fcfung einen Ermittlungsbericht (gegebenenfalls nach Anh\u00f6rung der Beteiligten) und vermerkt den Vorfall im Bordbuch. Zur Einleitung des Verfahrens muss der Entsch\u00e4digungsantrag per Einschreiben mit R\u00fcckschein an die folgende Adresse gesendet werden: \u2019Via Conte Carlo di Castelmola n.14 Uff. Commerciale\u201c. Die Versicherungsgesellschaft wird den Schaden direkt regulieren, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen die Haftung des Unternehmens als gegeben erachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 21 \u2013 Beschwerden<\/p>\n\n\n\n<p>Wir informieren unsere gesch\u00e4tzten Kunden, dass der Fahrgast innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum, an dem Sie M\u00e4ngel oder Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten in den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen feststellen, eine Beschwerde bei der Gesellschaft Caremar S.p.A., via Conte Carlo di Castelmola 14 \u2013 80133, Napoli, einreichen kann. Nach Ablauf von 60 Tagen ab Einreichung der Beschwerde, falls keine Antwort von der Gesellschaft erfolgt, k\u00f6nnen Sie sich an die Transportaufsichtsbeh\u00f6rde wenden, gem\u00e4\u00df der EU-Verordnung 1177\/2010 \u00fcber die Rechte von Fahrg\u00e4sten im Seeverkehr und auf Binnenwasserstra\u00dfen. Der Fahrgast kann jedes Problem umgehend dem Bordpersonal melden, damit das Unternehmen sofortige Abhilfe schaffen kann. Der Fahrgast kann seine Anmerkungen, Vorschl\u00e4ge und Beschwerden \u00fcber das entsprechende Formular unter folgendem Link einreichen: https:\/\/shop.caremar.it\/reclami. Beschwerden, die nicht gem\u00e4\u00df den Vorschriften eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 22 \u2013 Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 2016\/679 zum Schutz personenbezogener Daten informiert die Gesellschaft als Verantwortliche f\u00fcr die Datenverarbeitung, dass die vom Fahrgast bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses und der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet werden, auch mithilfe von Informationssystemen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gew\u00e4hrleisten. Die Datenschutzhinweise sind auf der Website www.caremar.it \u2013 Rubrik \u201cprivacy\u201d verf\u00fcgbar und diesem Reglement beigef\u00fcgt. Anhang 1 ist integraler Bestandteil dieses Reglements.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 23 \u2013 Zust\u00e4ndiges Gericht<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung oder Auslegung dieser Verordnung ergeben, ist ausschlie\u00dflich das Gericht von Neapel zust\u00e4ndig, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des italienischen Verbraucherschutzgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 24 \u2013 Verweisung<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr nicht in diesen Bef\u00f6rderungsbedingungen vorgesehene Punkte die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>CONDIZIONI GENERALI DI TRASPORTO PASSEGGERI E VEICOLI AL SEGUITO Ai fini del presente Regolamento si intende per : SOCIET\u00c0 e\/o VETTORE: CAREMAR, Campania Regionale Marittima S.p.A. 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