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Allgemeine Geschäftsbedingungen A-SHIPS Management

Nachstehend finden Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen des betreffenden Unternehmens.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Tarife sind in Euro, pro Passagier, pro Fahrzeug, pro Strecke Kleinkinder von 0-4 Jahren reisen an Deck kostenlos Kinder im Alter von 4-12 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf jede Unterkunft Die Ermäßigung für die Hin- und Rückfahrt gilt nur für Fahrkarten, die ursprünglich für eine Hin- und Rückfahrt gekauft wurden. Angekündigte Ermäßigungen sind nicht kumulierbar. Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Passagiere mit Tickets mit offenem Datum müssen ihr Reisedatum rechtzeitig buchen, um sicherzustellen, dass die bezahlte Unterkunft verfügbar ist. Das Unternehmen trifft keine Schuld, wenn der Passagier mit einem Ticket mit offenem Datum nicht im Voraus für seine Reise bucht. Gemäß der EU-Richtlinie 98/41 müssen die Passagiere ihre Daten für das Passagierregistrierungssystem angeben. Passagiere mit besonderen Bedürfnissen müssen dies bei der Reservierung angeben. Fluggästen, die ohne Originalflugschein zur Abfertigung erscheinen, kann die Beförderung von der Gesellschaft verweigert werden. Es gelten folgende Stornierungsgebühren (mit Ausnahme von Flugscheinen, die im Rahmen von Sonderangeboten erworben wurden, bei denen eine Rückerstattung nicht möglich ist):
  • Stornierung bis 30 Tage vor der Abreise: 100% Erstattung
  • Stornierung von 29 Tagen bis 7 Tage vor der Abfahrt: 75% Erstattung
  • Stornierung ab 6 Tage bis 24 Stunden vor der Abfahrt: 50% Erstattung
  • Für Eintrittskarten, die nicht für die Ausstellung verwendet werden, ist keine Erstattung möglich.
11. Die Erstattung erfolgt nur durch die Stelle, die den Fahrschein ausgestellt hat. 12. Frühbucherangebote sind nicht erstattungsfähig. Die Passagiere müssen mindestens 2 Stunden vor der Abfahrtszeit beim Check-in anwesend sein. Verspätet eintreffenden Passagieren wird die Einschiffung auf das Schiff nicht garantiert. 14. Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten sind in Ortszeit angegeben, wobei die Ankunftszeit die Ankunft des Schiffes an der Lotsenstation des jeweiligen Hafens ist. 15. Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, die sich aus Gründen der Überlastung des Hafens ergeben können. 16. Preise und Fahrplan können ohne weitere Ankündigung geändert werden, und die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ohne weitere Ankündigung einen Treibstoffzuschlag zu erheben. 17. Im Falle einer unerwarteten Stornierung der Reise beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf die vollständige Erstattung des Fährtickets, das der Passagier besitzt. 18. Die Gesellschaft hat das Recht, eine Umbuchungsgebühr von 50e pro Buchung zu erheben, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen und der gleichen Saisonalität.
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