Allgemeine Bedingungen von Caronte & Tourist Transport
Nachstehend finden Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen des betreffenden Unternehmens.
Art. 1 Begriffsbestimmungen
Passagier ist jede Person, die auf der Grundlage eines vom Beförderer ausgestellten Tickets befördert wird. Beförderer und/oder Unternehmen bedeutet Cartour S.r.l. Der Beförderer verpflichtet sich, den Passagier und das (die) Begleitfahrzeug(e) unter den folgenden Bedingungen zu befördern, die der Passagier stillschweigend zur Kenntnis nimmt und sich verpflichtet, sie in vollem Umfang zu akzeptieren. Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Beförderung gemäß Artikel 396 ff. des Schifffahrtsgesetzes. Die Angabe des Schiffes, das die Beförderung durchführt, ist nur ein Richtwert, da es möglich ist, es durch ein anderes Schiff, auch eines anderen Beförderers, zu ersetzen. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung, Nichtausführung oder ungenaue Ausführung der Beförderung verursacht werden, wenn das Ereignis auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, ungünstige Witterungs- und Seebedingungen, Streiks und technisches Versagen, die höhere Gewalt darstellen, oder andere ihm nicht zurechenbare Ursachen zurückzuführen ist. Im Falle von Ereignissen, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Passagiere gefährden können, hat der Kapitän das Recht, die Reiseroute zu ändern. Die angekündigten Preise und Bedingungen können bis zur Ausstellung des Tickets geändert werden. Für alles, was in diesen Bedingungen bezüglich der Haftungsregelung im Zusammenhang mit der Beförderung von Passagieren und Fahrzeugen nicht vorgesehen ist, wird ausdrücklich auf die geltenden Vorschriften des Code of Navigation verwiesen. Bis zur Ausschiffung sind die Passagiere für ihr Gepäck und dessen Inhalt verantwortlich. Die Überfahrtszeiten werden auf der Grundlage der Entfernung zwischen den Häfen bei günstigen Wetter- und Seebedingungen berechnet. Die Gesellschaft haftet nicht für Verspätungen aufgrund von Hafenarbeiten.
Art. 2 Geltung
Die Fahrkarte ist persönlich, nicht übertragbar, nur für die auf ihr angegebene Beförderung gültig und muss vom Fahrgast sorgfältig aufbewahrt und auf Verlangen jedem Schiffsoffizier oder Beamten der Gesellschaft vorgelegt werden. Ein Fahrgast ohne Fahrschein muss den Kapitän und/oder den Steward unverzüglich informieren, da er sonst den doppelten Fahrpreis für die Fahrt zum Bestimmungshafen zahlen muss.
Art. 3Preis der Passage
Der auf dem Flugschein angegebene Preis entspricht dem zum Zeitpunkt seiner Ausstellung gültigen Tarif des Beförderers und beinhaltet nicht die Verpflegung an Bord, die in der Verantwortung des Fluggastes liegt. Darüber hinaus trägt der Passagier die Kosten, Steuern und Gebühren für die Ein- und Ausschiffung, Briefmarken usw.. Der Beförderer hat das Recht, die Tarife für die angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Für Fahrscheine, die direkt an den Bordschaltern erworben werden, kann ein Aufschlag für die Benutzung des Bordschalters erhoben werden. ACHTUNG - Rechnungen für Fahrkarten, die für die Strecke Messina-Salerno gültig sind, können nur zum Zeitpunkt der Buchung oder spätestens am Tag des Fahrkartenkaufs angefordert werden.
Art. 4 Sonder- und Aktionstarife und Abkommen
Alle Sonder- und/oder Aktionstarife gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit bestimmter Plätze und werden automatisch vom Buchungssystem vorgeschlagen. Die Anwendung von Sonder- und/oder Aktionstarifen hängt vom Buchungs- und/oder Abreisedatum, der Anzahl der Passagiere, der gewählten Unterkunft und dem verwendeten Buchungskanal ab und ist abhängig von der Verfügbarkeit der entsprechenden Plätze zum Zeitpunkt der Buchung. Mit Sonder- oder Aktionstarifen erworbene Buchungen können nur geändert werden, wenn sie die Flexibilitätsoption enthalten, und können nicht storniert oder erstattet werden. Die Flexibilitätsoption befreit den Kunden nicht von der Zahlung etwaiger Tarifdifferenzen, die sich aus der gewünschten Änderung ergeben. Fahrgäste, die im Besitz eines mit einem Kongress gekauften Fahrscheins sind, müssen bei der Abfertigung am Schalter eine Kopie eines Dokuments vorlegen, das ihre Mitgliedschaft in der Kongressorganisation/Vereinigung belegt (deren Nummer auf dem gekauften Fahrschein angegeben ist), zusammen mit ihrem Ausweisdokument. Die Art der für die einzelnen Kongresse erforderlichen Unterlagen ist auf der offiziellen Website der Gesellschaft unter der Rubrik Kongresse zu finden. Das Mitglied muss obligatorisch in der Passagierliste der vertraglich vereinbarten Buchung aufgeführt sein. Die Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen und/oder die Nichteinhaltung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen hat den Verfall der Buchung und damit des Anspruchs auf Beförderung zur Folge, so dass der Passagier ein neues Ticket zu den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Tarifen erwerben muss. Der Fahrgast kann von der Gesellschaft die Erstattung des nicht genutzten Fahrscheins verlangen, wofür eine Strafe von 25% fällig wird. BITTE BEACHTEN SIE: Sonderangebote können nicht miteinander kombiniert werden und können auch nicht auf ein vertraglich vereinbartes Ticket angewendet werden.
Art. 5 Gebühren und Zuschläge
Die geltenden Tarife verstehen sich abzüglich der Zuschläge aufgrund möglicher Erhöhungen der Treibstoffkosten, die bis zur Ausstellung des Tickets geändert werden können. Buchungsgebühren von bis zu 5,00 € pro Fahrgast (pro Datei und pro Strecke) werden auf den Fahrpreis aufgeschlagen. Der Fahrkartenpreis beinhaltet auch die Anwendung von Festrechten für jedes eingetragene Fahrzeug und den Treibstoffzuschlag für jedes Fahrzeug und jeden gebuchten Fahrgast. Bei Fahrscheinen, die direkt an den Fahrkartenschaltern an Bord erworben werden, kann ein Zuschlag für die Nutzung des Fahrkartenschalters im Einstiegsbereich erhoben werden.
Art. 6 Nichtabreise
Die Einschiffungszeit beträgt, sofern nicht schriftlich anders angegeben, für Passagiere mit Begleitfahrzeug zwei Stunden (2h) vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Schiffes und für Passagiere ohne Begleitfahrzeug eine Stunde (1h) vorher. Die Nichteinhaltung der genannten Zeiten hat den Verfall der Reservierung und das Recht auf Rückerstattung des gezahlten Preises, auch teilweise, zur Folge. Passagiere, die sich nicht gemäß dem oben genannten Zeitplan zur Einschiffung einfinden oder auf jeden Fall nicht mit dem vorgesehenen und auf dem Ticket angegebenen Schiff an Bord gehen, haben keinen Anspruch auf eine, auch nur teilweise, Erstattung des gezahlten Preises.
Art. 7 Wie man bucht
Sie können Ihre Reise für die Strecken der Autostrade d'Amare ausschließlich auf die folgenden Arten buchen: Telefonisch, unter der gebührenfreien Nummer 800.62.74.14 (090.36.46.01 aus dem Ausland) Online, über die Website http://www.carontetourist.it (ausgenommen Nutzfahrzeuge) Über ein autorisiertes Reisebüro (ausgenommen Nutzfahrzeuge) Am Schalter, indem man sich an die Schalter in den Einschiffungshäfen wendet (gegen Aufpreis), oder am Schalter auf dem Platz vor der Rada San Francesco (in Messina, Viale della Libertà) Reservierungen für Nutzfahrzeuge können nur über Call Cente unter der gebührenfreien Nummer 800.62.74.14 (090.36.46.01 aus dem Ausland) vorgenommen werden. Vorausbezahlte Reservierungen, die online oder über das Call Center vorgenommen werden, gelten ausschließlich für das Boarding von: Passagiere Passagiere Autos Motorräder Wohnwagen Kleinbusse Busse Passagiere mit einer vorausbezahlten Reservierung, die sich beim Einsteigen mit einem Fahrzeug vorstellen, das nicht einem der oben genannten Typen und/oder dem gebuchten entspricht, müssen ein neues Ticket kaufen, das dem tatsächlich zu besteigenden Fahrzeugtyp entspricht, und verlieren damit den Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für das zuvor gebuchte und auf dem Ticket angegebene Fahrzeug. Dieses Verfahren beeinträchtigt in keinem Fall das Recht, die bereits gekaufte und auf dem Fahrschein angegebene Unterkunft zu nutzen. Es obliegt dem Kunden, sich zu vergewissern, dass die Angaben der gekauften Buchung seinen Bedürfnissen entsprechen, andernfalls haftet der Beförderer nicht für etwaige Fehler. ACHTUNG: Sollte der Kunde am Ende einer Online-Buchung das soeben gekaufte Ticket nicht per E-Mail erhalten (wie im Online-Buchungssystem vorgesehen), muss er sich unverzüglich mit dem Kundenbüro unter der gebührenfreien Nummer 800.62.74.14 in Verbindung setzen, um sich zu vergewissern, dass seine Buchung und Zahlung ordnungsgemäß erfolgt sind. ACHTUNG - Rechnungen für Fahrkarten, die für die Strecke Messina-Salerno gültig sind, können nur zum Zeitpunkt der Buchung oder spätestens am Tag des Kaufs der Fahrkarte angefordert werden.
Art. 7.1 Flexibilitätsoption
Die Flexibilitätsoption ermöglicht es Ihnen, maximal 2 (zwei) Änderungen an Ihrer Buchung vorzunehmen, ohne dass eine Strafe fällig wird; sie gilt jedoch nicht für Anträge auf Stornierung von Buchungen und befreit Sie nicht von der Zahlung von Preisunterschieden, die sich aus der beantragten Änderung ergeben. Änderungsanträge für Buchungen, die unter die Flexibilitätsoption fallen, können bis zu 8 Arbeitsstunden (siehe Art. 8.2) vor dem auf dem Fahrschein angegebenen Abfahrtsdatum eingereicht werden. Die Flexibilitätsoption ist nicht einzeln erstattungsfähig, sondern nur gegen Stornierung der gesamten Buchung. Die Flexibilitätsoption ist die einzige verfügbare Zusatzleistung, die es Ihnen ermöglicht, eine mit Sonder- oder Aktionstarifen erworbene Buchung zu ändern.
Art. 7.2 Zolltarife
Die im Buchungssystem verfügbaren Tarife sind in Sonder- und/oder Aktionstarife (siehe Artikel 4 des vorliegenden Dokuments), ermäßigte Tarife und normale Tarife unterteilt. Die Tarifeinheiten sind wie folgt unterteilt: Sonder- und/oder Aktionstarife Early Price - Promo Car - Promo Motorcycle Ermäßigte Tarife Fare A - Fare B Ordentliche Tarife Fare C - Fare D - Fare F - Fare H - Fare K - Fare Z Die Tarife werden automatisch vom System angewendet, das immer den niedrigsten zum Zeitpunkt der Buchung verfügbaren Tarif vorschlägt. Die Höhe des Tarifs ist auf dem Ticket für jede einzelne Kategorie angegeben.
Art. 7.3 Vorbehalte
Die Buchungen werden durch einen Identifizierungscode (Buchungscode) gekennzeichnet und können die Ausstellung eines Fahrscheins (bei einfachen Buchungen) oder von zwei Fahrscheinen (bei Hin- und Rückfahrt) umfassen. Für Hin- und Rückflugtickets können Preisnachlässe von bis zu 20% gegenüber dem Normaltarif der gleichen Kategorie gewährt werden. Alle Tarifeinheiten sehen einen Hin- und einen Rückflugtarif vor, die gegenüber dem Hinflugtarif bis zu einem Höchstbetrag von 20% pro Kategorie ermäßigt sind (ohne Autotarif). Der oben genannte Grundsatz besagt nicht zwangsläufig, dass der Gesamtbetrag des Rückflugtickets niedriger sein muss als der Betrag des Hinflugtickets, da diese Möglichkeit nur dann vorgesehen ist, wenn die Tarifeinheit und die Zusammensetzung der beiden Tickets gleich sind. Die Stornierung des Hinflugtickets führt zum Verlust der Ermäßigung für das Rückflugticket. ACHTUNG: Jede Änderung einer Buchung hat eine Änderung aller Tickets der Buchung zur Folge (denen eine neue Nummerierung zugewiesen wird). Dieser Vorgang kann zu einer Aktualisierung des Fahrpreises für alle Fahrscheine innerhalb der Buchung führen. Wird z. B. eine Änderung für ein Hinflugticket beantragt, kann sich die mögliche Tarifaktualisierung auch auf das Rückflugticket auswirken, selbst wenn dieses nicht geändert wird, da die Änderungen an der Buchung und nicht an einzelnen Tickets vorgenommen werden. Die Tarifaktualisierung, die sich aus einem Änderungsantrag ergibt, hat die Anwendung der zum Zeitpunkt des Vorgangs für die beantragte Reise geltenden Tarife zur Folge. Die sich aus einer Änderung ergebenden Tarifdifferenzen können zugunsten des Kunden erstattet oder im Falle einer Erhöhung vom Fahrgast gemäß Artikel 8 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gezahlt werden.
Art.8 Änderung/Stornierung der Reservierung
Art. 8.1 Antragsverfahren
Online und telefonisch vorgenommene Buchungen können nicht direkt an den Schaltern in den Einschiffungshäfen und/oder an Bord der Schiffe der Gesellschaft geändert/storniert werden. Änderungen oder Stornierungen von Buchungen können ausschließlich auf folgende Weise vorgenommen werden: per E-Mail an die folgenden E-Mail-Adressen: servizioclienti@carontetourist.it (nur für Buchungen von Privatkunden) infoagenzie@carontetourist.it (ausschließlich für Reisebüros) per Fax an die folgende Nummer: 090 53.416 Anträge auf Änderungen/Stornierungen von Buchungen, die über Reisebüros vorgenommen wurden, sind ausschließlich an das betreffende Reisebüro zu richten. Alle Änderungsanträge müssen Folgendes enthalten Buchungscode der zu ändernden Buchung (Buchungscode) Gegenstand der Änderung (z. B. Änderung des Datums, Änderung der Unterkunft usw...) Telefonnummer (vorzugsweise Handy) des Antragstellers. Alle Stornierungsanfragen müssen enthalten: Buchungscode der zu stornierenden Reservierung (Buchungscode) Telefonnummer (vorzugsweise Mobiltelefon) des Antragstellers Bankverbindung mit Iban-Code und Kontoinhaber ausschließlich für Reservierungen, die per Debitkarte, Barzahlung oder Banküberweisung erworben wurden. ACHTUNG: Es ist nicht möglich, Änderungs-/Stornierungsanträge über das Formular* auf der Website www.carontetourist.it zu senden. Alle über das Formular übermittelten Anträge werden als ungültig betrachtet. Es ist auch zu beachten, dass der Inhaber der Reservierung nicht geändert oder gelöscht werden kann, es sei denn, die gesamte Reservierung wird storniert. *Meldungsfeld auf der Website, das ausschließlich für informative Mitteilungen bestimmt ist
Art. 8.2 Fristen für Anträge - Änderungen
Änderungsanträge müssen spätestens 24 Arbeitsstunden vor dem Abfahrtsdatum des gebuchten Schiffes bei der Gesellschaft eingehen (8 Stunden bei Buchungen, die unter die Flexibilitätsoption fallen). Änderungsanträge können nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gestellt werden und müssen während der Öffnungszeiten der entsprechenden Büros (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Mitteilungen, die nicht innerhalb der oben genannten Fristen eingehen, werden mit dem Datum des ersten darauffolgenden Arbeitstages registriert (z. B. wird ein um 22.45 Uhr am Freitag abgeschickter Antrag mit dem Datum des darauffolgenden Montags registriert). In diesem Fall werden jedoch die Sanktionen in Bezug auf das tatsächliche Datum der Absendung des Antrags angewandt, sofern der Antrag nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem auf dem Fahrschein angegebenen Abfahrtsdatum eingeht. Im Falle einer Buchungsänderung werden folgende Strafen erhoben, die auf den vollen Preis der ursprünglichen Buchung berechnet werden und deren Höhe sich nach dem Ausstellungsdatum der Buchung, dem auf dem Ticket angegebenen Abfahrtsdatum des Schiffes und dem Datum der Übermittlung des Änderungsantrags richtet. Bei einer Änderung der Reservierung werden folgende Vertragsstrafen fällig: 0% - bei einem Antrag, der innerhalb von 24 Stunden nach der Ausstellung der Reservierung gestellt wird, mit Ausnahme der 24 Stunden, die mit dem auf dem Ticket angegebenen Abfahrtsdatum zusammenfallen. 10% - bei einer Anfrage, die vor 19 (neunzehn) Tagen vor dem auf dem Flugschein angegebenen Abfahrtsdatum gesendet wird 15% - bei einer Anfrage, die zwischen 19 (neunzehn) und 4 (vier) Tagen vor dem auf dem Flugschein angegebenen Abfahrtsdatum gesendet wird 25% - bei einer Anfrage, die innerhalb eines Zeitraums zwischen 19 (neunzehn) und 4 (vier) Tagen vor dem auf dem Flugschein angegebenen Abfahrtsdatum gesendet wird bei einer Anfrage, die zwischen 3 (drei) Tagen und 1 (einem) Tag vor dem auf dem Ticket angegebenen Abreisedatum gesendet wird 100% - bei einer Anfrage, die innerhalb von 24 Stunden vor dem auf dem Ticket angegebenen Abreisedatum gesendet wird Die Änderung einer Reservierung kann beinhalten neben einer Vertragsstrafe auch die Möglichkeit, einen anderen als den zum Zeitpunkt des Kaufs bezahlten Preis zu verlangen. Die bei einer Buchungsänderung anfallenden Differenzbeträge können, sofern sie dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auf folgende Weise beglichen werden: telefonische Zahlung per Kreditkarte Zahlung per Banküberweisung (nur wenn die Änderung mindestens 15 Tage vor dem neuen Abflugdatum erfolgt). BITTE BEACHTEN SIE: Buchungen, die zu Sondertarifen mit begrenzter Verfügbarkeit erworben wurden, können weder geändert noch storniert werden (nur zulässig, wenn die Flexibilitätsoption vorhanden ist).
Art. 8.3 Fristen für Anträge - Annullierungen
Der Antrag auf Stornierung einer Buchung muss spätestens 24 Arbeitsstunden vor dem Abfahrtsdatum des gebuchten Schiffes bei der Gesellschaft eingegangen sein. Der Antrag auf Stornierung einer Buchung kann nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gesendet werden und muss während der Öffnungszeiten der entsprechenden Büros (Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Mitteilungen, die den oben genannten Zeitrahmen nicht einhalten, werden mit dem Datum des ersten darauffolgenden Arbeitstages registriert (z. B. wird ein um 22:45 Uhr am Freitag abgesandter Antrag mit dem Datum des darauffolgenden Montags registriert). In diesem Fall werden jedoch die Sanktionen in Bezug auf das tatsächliche Datum der Absendung des Antrags angewandt, sofern der Antrag nicht innerhalb von 24 Stunden, die mit dem auf dem Fahrschein angegebenen Abreisedatum zusammenfallen, eingeht. Erstattungsanträge, die nach der Abfahrt des gebuchten Schiffes eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, da keine Entschädigung fällig wird. Die Stornierung einer Reservierung hat die Anwendung der folgenden Strafen zur Folge, die auf den vollen Preis der Reservierung berechnet werden und in ihrer Höhe variieren, je nach dem Ausstellungsdatum der Reservierung, dem Abfahrtsdatum des auf der Fahrkarte angegebenen Schiffes und dem Datum der Übermittlung des Stornierungsantrags. Im Falle einer Stornierung der Reservierung gelten folgende Strafen: 0% - bei einem Antrag, der innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung der Reservierung gestellt wird, mit Ausnahme der 24 Stunden, die mit dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrtsdatum zusammenfallen. 75% - bei einer Anfrage, die zwischen 47 und 24 Stunden vor dem auf dem Ticket angegebenen Abfahrtsdatum gesendet wird (vorausgesetzt, die Anfrage wird nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem auf dem Ticket angegebenen Abfahrtsdatum gesendet) 100% - bei einer Anfrage, die innerhalb von 24 Stunden vor dem auf dem Ticket angegebenen Abfahrtsdatum gesendet wird Die Sanktionen für die Stornierung von Buchungen Die Strafen für die Stornierung von Buchungen, die zuvor geändert wurden, werden in Bezug auf das Datum der ursprünglichen Buchung festgelegt. N.B. Bitte achten Sie besonders auf den Zeitpunkt der Absendung Ihrer Stornierungsanträge. Sollte ein Stornierungsantrag beispielsweise an einem Feiertag gesendet werden, muss der Kunde sicherstellen, dass er vor Ablauf von 24 Stunden nach dem Abfahrtsdatum des Schiffes gelesen werden kann. Andernfalls ist es nicht möglich, die Stornierung der Buchung vorzunehmen, so dass keine Erstattung erfolgt.
Art. 8.4 Erstattungen
Die Erstattung von Reservierungen, deren Stornierung oder Änderung gemäß Artikel 8.2 und 8.3 dieses Dokuments ordnungsgemäß beantragt wurde, erfolgt auf folgende Weise * : Rückbuchung/Gutschrift auf die für die Zahlung verwendete Kreditkarte Banküberweisung (ausschließlich für Buchungen, die per Debitkarte, Barzahlung oder Banküberweisung erworben wurden) Bankscheck per Einschreiben mit Rückschein (ausschließlich für Buchungen, die per Debitkarte, Barzahlung oder Banküberweisung erworben wurden) Die Erstattung erfolgt innerhalb von 90 Arbeitstagen ab dem Datum der Stornierung. * Die Art des Vorgangs wird von der zuständigen Stelle in Abhängigkeit von der für den Kauf der zu erstattenden Reservierung verwendeten Zahlungsmethode festgelegt. BITTE BEACHTEN SIE: Reservierungen, die zu Sondertarifen mit begrenzter Verfügbarkeit erworben wurden, können weder geändert (nur bei Vorhandensein der Flexibilitätsoption) noch storniert werden.
Art. 9 Vorzeitige Abreise, verspätete Abreise oder Ankunft, Annullierung der Abreise oder Änderung der Reiseroute
Der Passagier ist verpflichtet, sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass das Schiff und die Zeit, die auf dem Ticket angegeben sind, nicht geändert wurden. Die Reederei hat das Recht, die angekündigte Abfahrt zu stornieren, Zwischenstopps hinzuzufügen oder auszulassen, die Reise von einem anderen als dem festgelegten Hafen beginnen zu lassen, die Reiseroute zu ändern, das Schiff einer anderen Linie zuzuweisen, das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit vorzuverlegen oder zu verschieben. Sollte sich die Abfahrt um mehr als 12 Stunden (zwölf) gegenüber der geplanten Abfahrtszeit verzögern, hat der Passagier Anspruch auf Rückerstattung des Preises für die nicht genutzte Passage. Der Kapitän ist befugt, ohne Lotsen zu fahren, andere Schiffe unter allen Umständen abzuschleppen oder zu unterstützen, von der normalen Route in jeder Richtung, über jede Entfernung und zu jedem Zweck abzuweichen, sowohl vor als auch nach der Abfahrt einen oder mehrere Häfen anzulaufen, die nicht auf der Reiseroute des Schiffes liegen, auch wenn sie in entgegengesetzter Richtung oder außerhalb der normalen Route liegen, und zwar sowohl rückwärts als auch vorwärts, in beliebiger Reihenfolge und zu jedem Zweck, ein- oder mehrmals, und den Passagier und das Fahrzeug auf ein anderes Schiff oder ein anderes Transportmittel umzuladen, unabhängig davon, ob es dem Unternehmen gehört oder nicht, das den Zielhafen ansteuert. Die Ankunftszeit, sofern sie auf dem Fahrschein angegeben ist oder anderweitig von der Gesellschaft oder ihren Beauftragten mitgeteilt wird, ist lediglich ein Richtwert, und der Beförderer ist nicht für eine Verspätung verantwortlich.
Art. 10 Ein- und Ausschiffung von Fahrzeugen
Die Fahrzeuge werden in der vom Schiffskapitän und/oder seinen Helfern und Beauftragten angeordneten Reihenfolge zur Einschiffung aufgerufen. Die Einschiffung der Fahrzeuge, einschließlich ihrer Unterbringung an dem zugewiesenen Platz an Bord, die Ausschiffung sowie die eventuelle Überführung des Fahrzeugs vom Parkplatz zum Schiff und/oder die eventuelle Überführung des Fahrzeugs vom Schiff zum Parkplatz erfolgen stets unter der alleinigen Obhut, Gefahr und Verantwortung des Fahrgastes. Der Fahrgast haftet auch ausschließlich für etwaige Schäden an seinem Fahrzeug, den darin befindlichen Gütern und Gepäckstücken, seiner eigenen Person sowie den im Fahrzeug befindlichen Personen. Der Fahrgast haftet ebenfalls ausschließlich für Schäden, die er Dritten, deren Fahrzeugen, Gütern und Gepäck zufügt. Das Fahrzeug, einschließlich des Anhängers und/oder des Wohnwagens, mit allem, was es enthält, wird vom Beförderer als eine einzige Ladeeinheit ohne Wertangabe angenommen: daher kann die Haftung des Beförderers für den Verlust und/oder die Beschädigung des Fahrzeugs die in Art. 423 des italienischen Schifffahrtsgesetzes festgelegte Grenze nicht überschreiten. Im Falle eines Unfalls an Bord ist der Passagier in jedem Fall verpflichtet, den Vorfall unverzüglich dem Kapitän zu melden, der gegebenenfalls einen Bericht erstellt, um die entsprechenden Versicherungsverfahren einzuleiten. Andernfalls, d.h. wenn kein Bericht des diensthabenden Kapitäns vorliegt, nimmt die Gesellschaft keine Beschwerden über Unfälle an Bord ihrer Schiffe und/oder in den ihrer Zuständigkeit unterliegenden Gebieten entgegen.
Art. 11 Zu beachtende Regeln
Der Passagier ist verpflichtet, die italienischen und ausländischen Gesetze sowie die Vorschriften des Unternehmens und die Anweisungen des Schiffskapitäns zu befolgen. Darüber hinaus haftet der Passagier dem Unternehmen gegenüber direkt für alle Bußgelder, Schikanen und Kosten, die dem Unternehmen durch sein Verschulden von Hafen-, Zoll-, Gesundheitsbehörden und/oder anderen Behörden eines Landes auferlegt werden. Es wird auch vereinbart, dass Minderjährige unter der Aufsicht ihrer Eltern oder anderer benannter Personen stehen müssen und sich nicht ohne Begleitung auf dem Schiff bewegen dürfen. Im Falle eines Notfalls müssen sich die Passagiere dem Kapitän und den Offizieren zur Verfügung stellen und die erhaltenen Anweisungen und Vorschriften diszipliniert ausführen.
Art. 12 Gesundheitszustand der Fahrgäste
Der Kapitän hat das Recht, Personen, die sich in einem solchen körperlichen oder geistigen Zustand befinden (einschließlich schwangerer Frauen), dass sie die Reise nicht antreten können, oder Personen, die aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln, Halluzinogenen, Alkohol, Krankheit oder Gebrechen gefährlich sind, die Überfahrt zu verweigern. In diesen Fällen hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz und haftet für Schäden, die er am Schiff, an seiner gesamten Einrichtung und Ausrüstung, an Dritten und am Eigentum Dritter verursacht. Die Aufnahme des Passagiers an Bord durch die Reederei gilt nicht als Verzicht der Reederei auf ihre Vorbehalte hinsichtlich des der Reederei bekannten oder unbekannten Zustands des Passagiers zum Zeitpunkt der Einschiffung und/oder Abfahrt des Schiffes.
Art. 13 Sprengstoffe, entzündbare Stoffe und gefährliche Materialien
Es ist strengstens untersagt, dass ein Fahrgast in seinem Gepäck oder in seinen an Bord befindlichen Sachen Industrierückstände oder explosive und/oder entflammbare oder anderweitig für die Sicherheit des Schiffes, der Ladung oder die Sicherheit anderer Fahrgäste oder Besatzungsmitglieder gefährliche Stoffe mitführt. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Kapitän befugt, diese Stoffe zu beschlagnahmen oder zu vernichten, ohne dass der Fahrgast einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann. Darüber hinaus haftet der Fahrgast für die Folgen eines Verstoßes gegen dieses Verbot.
Art. 14 Waffen
Beim Einsteigen sind die Passagiere verpflichtet, alle Feuerwaffen und/oder Schusswaffen in ihrem Besitz dem Kapitän zur sicheren Aufbewahrung zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung können die Waffen beschlagnahmt und der zuständigen Justizbehörde übergeben werden.
Art. 15 Tiere
Die Beförderung von kleinen Haustieren (Katzen, Hunde usw.) in Begleitung von Passagieren ist erlaubt, sofern sie ein Gesundheitszeugnis vorweisen können und das entsprechende Ticket gekauft wurde. Gemäß den Gesundheits- und Hygienevorschriften müssen Haustiere, wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert werden, in den für sie reservierten Räumen reisen, da es den Passagieren strengstens untersagt ist, sie in der Kabine und auf dem Betriebsgelände zu halten. Die Passagiere haften für alle Schäden, die durch ihre Haustiere an Eigentum oder Dritten verursacht werden. Der Beförderer haftet nicht für die Beschlagnahme oder Unterdrückung von Tieren durch die Gesundheitsbehörden des Ein- und Ausschiffungshafens sowie für Verletzungen, Verlust oder Tod von Tieren während des Transports, der Einschiffung oder der Ausschiffung.
Art. 16 Unterkunft
Der Fahrgast muss den auf dem Fahrschein angegebenen Sitzplatz einnehmen oder andernfalls den ihm vom Kapitän oder Steward zugewiesenen Sitzplatz. Die Gesellschaft hat das Recht, dem Fluggast einen anderen als den auf dem Flugschein angegebenen Sitzplatz zuzuweisen: Ist der zugewiesene Sitzplatz von höherer Art, wird die Preisdifferenz nicht angerechnet; ist der neue Sitzplatz von niedrigerer Art, wird dem Fluggast die zu viel gezahlte Differenz in voller Höhe erstattet.
Art. 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Beförderungsvertrag unterliegt dem italienischen Recht und ist nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten über die Auslegung und/oder Ausführung des Beförderungsvertrags ist ausschließlich das Gericht von Messina zuständig.